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Volksabstimmung über „Stuttgart 21“

Die wichtigsten Informationen zum Ablauf am Sonntag, 27. November

Alle Heidelberger haben bis 6. November 2011 eine Stimmbenachrichtigung zur Volksabstimmung „Stuttgart 21“ erhalten. Diesmal war es nicht die gewohnte Postkarte, sondern ein Brief. Anders ist aber nur das Format, nicht das von Wahlen bekannte Verfahren.

Muster des amtlichen Stimmzettels

Die Stimmbenachrichtigung gibt Auskunft über Tag, Zeit und Raum der Abstimmung sowie den Gegenstand der Volksabstimmung. Wie die Wahlbenachrichtigung enthält auch die Stimmbenachrichtigung einen Antragsvordruck für die Erteilung eines Stimmscheins und die Übersendung von Briefabstimmungsunterlagen sowie Erläuterungen dazu. Dieser Vordruck befindet sich wegen des Briefformats auf der Vorderseite der Stimmbenachrichtigung und nicht wie bei einer Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite der Postkarte. Für Abstimmende, die an der Urnenabstimmung in ihrem Abstimmungsraum teilnehmen, hat dieser Antragsvordruck keine Bedeutung, weil sie keinen Stimmschein benötigen. Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist die Gesetzesvorlage abgedruckt.

Die Abstimmung

  • Am 27. November sind die Abstimmungsräume (siehe unten) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stimmbenachrichtigung ist in den angegebenen Abstimmungsraum mitzubringen und beim Stimmbezirksvorstand abzugeben. Dort wird der Stimmzettel ausgehändigt.
  • Anders als bei Parlamentswahlen wird bei der Urnenabstimmung noch mit amtlichen Abstimmungsumschlägen abgestimmt. In der Kabine wird der Stimmzettel gekennzeichnet, in den Umschlag gelegt und dann in die Urne gesteckt.

Keine Enthaltung

  • Über die Gesetzesvorlage wird mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt. Enthaltung gibt es keine. Ein Muster des Stimmzettels (siehe links) ist auch unter www.heidelberg.de/wahlen eingestellt. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein „X“ in einen der beiden Kreise gesetzt werden.

Tasthilfe für Blinde

Blinde oder Sehbehinderte können zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch eine Stimmzettelschablone benutzen. Aus diesem Grund sind alle Stimmzettel in der oberen rechten Ecke gelocht, als Tasthilfe zum Anlegen der Schablone.

Ungültige Stimmen

Wird der Stimmzettel nicht in einem amtlichen Abstimmungsumschlag abgegeben oder stecken in dem Umschlag Gegenstände, ist die Stimme ungültig. Ungültig sind auch Stimmen, wenn der Stimmzettel über die Stimmabgabe hinaus oder der amtliche Abstimmungsumschlag geändert wurde, wenn er einen Vorbehalt, einen beleidigenden oder auf die Person des Abstimmenden hinweisenden Zusatz enthält.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, Telefon 06221 58-42220, per E-Mail an Wahldienststelle@Heidelberg.de und im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen. Inhalt der AbstimmungDie Stimmberechtigten entscheiden, über folgende Frage: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)´ zu?“. Mit „Ja“ sprechen sich die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger gegen die Beteiligung des Landes, mit „Nein“ für eine Mitwirkung aus.