Stimmen aus dem Gemeinderat

FWV

Nils Weber

Wie weit geht die Bürgerbeteiligung?

Nils Weber

Bürgerbeteiligung wollen alle. Die einen wollen die Regeln der Gemeindeordnung einhalten und andere wollen zumindest versuchsweise die dortigen „Standards“ überschreiten. Letzteres ist aber nicht zulässig. Immerhin scheint in dem vom Gemeinderat eingesetzten AK Bürgerbeteiligung jetzt Einigkeit zu bestehen, dass überall, wo Vertreter der Bürger zuständig sind, von diesen auch mehr Beteiligung ihrer Auftraggeber an der Entscheidungsfindung zugelassen werden kann. Nach der Gemeindeordnung kann es den Vertretern der Bürger ja nicht verwehrt sein, ihre Auftraggeber nach ihrer Meinung zu befragen, also auch zu Dingen des täglichen Lebens. Auch da gibt es Grenzen, nämlich die Zuständigkeit des OB und seiner Verwaltung, in die der Gemeinderat allenfalls per Richtlinien, aber nicht im Einzelfall hineinregieren darf. Dem AK Bürgerbeteiligung ist zu wünschen, dass er auch diese Stolpersteine noch überwindet.