Stadt & Leute

Mietzuschuss für Stadthalle

Gemeinderat hat die Gesamtsumme auf 40.000 Euro pro Jahr erhöht

Seit 2001 gewährt die Stadt Heidelberg einen Zuschuss an Heidelberger Vereine, die das Kongresshaus Stadthalle für Veranstaltungen anmieten wollen.

Umgerechnet 10.000 Euro stellte der Gemeinderat damals dafür im Haushalt bereit. Den Zuschuss können auch „von der Stadt Heidelberg institutionell geförderte Vereinigungen“ beantragen, heißt es in den Richtlinien. Ab 2007 hat der Gemeinderat die Summe auf 40.000 Euro pro Jahr erhöht.

Mietzuschüsse werden in Höhe von 50 Prozent auf den Mietpreis der Räumlichkeiten des Kongresshauses Stadthalle gewährt. Bei einer mehrtägig hintereinander stattfindenden Veranstaltung wird nur der erste Tag der Veranstaltung bezuschusst.

Die Zuschüsse werden auf Antrag gewährt. Antragsberechtigte können pro Kalenderjahr nur für eine Veranstaltung einen Zuschuss erhalten. Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung schriftlich beim Referat des Oberbürgermeisters einzureichen. Ein Kostenvoranschlag des Kongresshauses Stadthalle ist dem Antrag beizufügen.

Der Zuschuss wird nach Vorlage der Rechnung des Kongresshauses Stadthalle ausgezahlt. Auf die Bezuschussung durch die Stadt ist bei der Ankündigung der Veranstaltung öffentlich hinzuweisen. Ein Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn für eine Veranstaltung in der Stadthalle bereits ein anderer Projektzuschuss der Stadt fließt. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Informationen

Für Informationen und Anträge ist das OB-Referat zuständig: Postfach 105520, 69045 Heidelberg, Telefon 06221 58-10090, E-Mail:ob-referat@heidelberg.de.