Thema der Woche

Städtische Gebäude sind schon lange rauchfrei

Nichtraucherschutz wurde in städtischen Gebäuden schon lange vor der Einführung des landesweiten Rauchverbots ernst genommen

Zum 1. August 2007 hat das Land Baden-Württemberg ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden beschlossen. Es betrifft Einrichtungen des Landes genauso wie gastronomische Betriebe und städtische Gebäude. Doch bei der Stadt Heidelberg hat sich Zigarettenrauch schon lange vor dem Nichtraucherschutzgesetz aus den kommunalen Räumlichkeiten verzogen: Hier gilt schon seit Juni 2006 Rauchverbot.

Heidelberger Schulen sind schon seit Juni 2006 rauchfrei
Schon lange vor dem Landesgesetz hatte die Stadt Heidelberg in städtischen Gebäuden, Schulen und Kindertagesstätten den Schutz der Nichtraucher durchgesetzt. (Foto: Rothe)

Der Grund liegt darin, dass sich die Stadt Heidelberg, seit 1991 Mitglied im Netzwerk der „Gesunden Städte“, dazu verpflichtet hat, in ihrem Verantwortungsbereich Gesundheit zu fördern. Konkret heißt es dazu im „Gesunde Städte-Aktionsprogramm“, das im Mai 2004 in Halle einstimmig verabschiedet wurde: „Kommunales Handeln hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensumwelt der Bürgerinnen und Bürger und damit auch auf deren Gesundheit. Insbesondere Städte und Kreise sind verantwortlich für Fragen öffentlicher Gesundheit, die in Landesgesundheitsdienstgesetzen definiert sind. Die deutschen Gesunden Städte erkennen ihre besondere Verantwortung für die Entwicklung gesundheitsverträglicher Rahmenbedingungen an und arbeiten engagiert für die Förderung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“.

Aus dieser Verantwortung heraus wurde das Projekt „Rauchfreies Heidelberg“ gestartet. Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag bei der Prävention: Kinder und Jugendliche sollen erst gar nicht zu Raucher/innen werden. In den kommunalen Kindertagesstätten existiert daher seit Jahren ein Rauchverbot. Auch auf den Kinderspielplätzen wird Rauchen seit 2005 nicht mehr geduldet, sämtliche Plätze wurden mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Zudem gilt ein Werbeverbot für Tabakwaren auf öffentlichen Werbeflächen im Umfeld von Schulen, Jugendzentren, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Ab dem Schuljahr 2006/2007 waren auch alle öffentlichen Schulen und Sporthallen in Heidelberg rauchfrei. Studien belegen, dass Schüler/innen deutlich weniger rauchen, wenn an der Schule ein konsequentes Rauchverbot gilt.

Schon seit Juni 2006 gilt in allen kommunalen Gebäuden und Dienstfahrzeugen ein generelles Rauchverbot. Die Stadtverwaltung hatte gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat eine dementsprechende Dienstvereinbarung getroffen. Dieses Rauchverbot gilt für die Beschäftigten der Stadt und die Bürger/innen gleichermaßen. Konsequenterweise wurden alle Zigarettenautomaten an städtischen Gebäuden bereits vor 2005 entfernt.

Auch in der Gastronomie hatte sich die Stadt schon lange vor dem landesweiten Rauchverbot für den Nichtraucherschutz eingesetzt. Die städtsiche Gesundheitsförderung hatte ein immer wieder aktualisiertes Faltblatt „rauchfrei genießen“ aufgelegt, das sehr stark nachgefragt wurde. Darin waren alle Heidelberger Gastronomiebetriebe aufgeführt, die schon vor dem Landesgesetz komplett rauchfrei waren oder aber rauchfreie Bereiche auswiesen.

Der Trend zu rauchfreien Gaststätte ließ sich bei den Aktualisierungen des Faltblattes eindeutig ablesen: Waren bei der ersten Auflage im Jahr 2000 gerade elf Betriebe aufgeführt, so stieg die Zahl der rauchfreien Gaststätten beziehungsweise der Gaststätten mit Nichtraucherbereich noch vor dem offiziellen Nichtrauchergesetz auf über 120.

Heidelberg war übrigens die einzige Großstadt in Baden-Württemberg, die einen so umfassenden Nichtraucherschutz lange vor dem landesweiten Rauchverbot betrieb.