Umwelt

Gemeinsam gegen den Lärm

Erste Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Lärmaktionsplanung in Heidelberg am 11. März um 18 Uhr in der Stadtbücherei

Die so genannte Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Kommission zielt darauf, die Belastung durch Verkehrslärm zu mindern und bisher vom Lärm verschonte Gebiete dauerhaft zu sichern. Um dies zu erreichen, sind die Städte aufgefordert, gemeinsam mit den Bürger/innen eine Lärmaktionsplanung zu entwickeln.

Um allen Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung bei der Planung zu ermöglichen, lädt die Stadt Heidelberg zu einer ersten Informations- und Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 11. März 2008, um 18 Uhr in den Hilde-Domin-Saal der Stadtbücherei, Poststraße 15. Nach der Begrüßung und Einführung durch Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner werden die von der Stadt angefertigten Lärmkarten vorgestellt und grundsätzliche Lärmminderungsmaßnahmen erläutert. Für Fragen, Anregungen und zur Diskussion stehen die Mitglieder der städtischen Arbeitsgemeinschaft Lärmaktionsplanung zur Verfügung.

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Karte, die den 24-Stunden-Lärmpegel für den Straßenverkehr zeigt, und eine Karte des nächtlichen Lärmpegels, ebenfalls für den Straßenverkehr. Entsprechende Karten für den Schienenverkehr (Straßenbahn, S-Bahn und Fernbahn) werden ebenfalls berücksichtigt.

Sinnvollerweise sind Maßnahmen zuerst für Straßenabschnitte mit hohen Lärmpegeln in Wohn- und Mischgebieten zu planen. Solche „Hotspots“ finden sich insbesondere entlang der B 3 (Dossenheimer Landstraße, Rottmannstraße, Handschuhsheimer Landstraße, Brückenstraße, Rohrbacher Straße, Karlsruher Straße) und der B 37 (Schlierbacher Landstraße, Neckarstaden, Bergheimer Straße) sowie an der Mittermaierstraße, Lessingstraße, Römerstraße, Ringstraße und der Friedrich-Ebert-Anlage. Die EU-Richtlinie und die deutsche Gesetzgebung nennen keinen Grenzwert, ab dem Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich sind. Das Umweltministerium Baden-Württemberg empfiehlt allen Städten, ab einem durchschnittlichen 24-Stunden-Lärmpegel von 70 dB(A) und einem nächtlichen Lärmpegel von 60 dB(A) aktiv zu werden.

Die Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung sind allerdings begrenzt. Lärmreduzierende Wirkung zeigen Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung (zum Beispiel Förderung von umweltverträglichen Verkehrsarten oder punktuelle Verkehrsbeschränkungen), Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung, städtebaulich gestalterische Maßnahmen ohne direkte Lärmminderungswirkung und die Einplanung eines vorbeugenden Lärmschutzes in der Flächennutzungs- und Verkehrsplanung. In manchen Straßenabschnitten kann der Austausch von altem Pflaster oder der Einbau von Rasengleisen für die Straßenbahn das Reifenabroll- oder Rad-Schiene-Geräusch vermindern.

Lärmquellen in Heidelberg

Ein Lärmindex von mehr als 80 dB(A) wird nur auf der Autobahn A 5 und A 656 erreicht. Hier sind jedoch keine Wohngebäude betroffen. Die höchsten Lärmwerte an Gebäuden, die zumindest teilweise zum Wohnen genutzt werden, werden mit 75 bis 80 dB(A) an der Dossenheimer Landstraße, Rottmannstraße, Brückenstraße, Rohrbacher Straße (zwischen Adenauerplatz und Franz-Knauff-Straße), Vangerowstraße, Mittermaierstraße, Lessingstraße und Karlsruher Straße erreicht. Alle weiteren Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 20.000 Fahrzeugen am Tag weisen Werte von 70 bis 75 dB(A) auf. Das Umweltministerium des Landes empfiehlt, für Straßenabschnitte mit einem durchschnittlichen 24-Stunden-Lärmpegel von mehr als 70 dB(A) einen Lärmaktionsplan zu erstellen.