Stadt & Leute
GGH wartet mit Verkauf
Emmertsgrund: Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz entspricht dem Wunsch der Initiatoren des Bürgerbegehrens
Der Aufsichtsrat der GGH hat sich am vorvergangenen Montag noch einmal mit dem Vollzug des Verkaufs der Wohnungen an der Emmertsgrundpassage befasst. Nach eingehender Diskussion sprach sich das Gremium mit knapper Mehrheit dafür aus, die Geschäftsführung zu bitten, den Verkauf bis zum 15. März auszusetzen.
Vorletzte Woche hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens über den Bündnissprecher Dr. Edgar Wunder eine angemessene Frist für das Sammeln von Unterschriften gefordert. Als Fristende wurde der 20. März genannt. Die Initiative hatte erklärt, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, wenn zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Anzahl von 10.000 Unterschriften nicht vorläge.
Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner hatte daraufhin die Geschäftsführung der GGH in einem Brief vom 21. Februar gebeten, „den Verkauf um sechs Wochen ab 30. Januar 2008 (Sitzung des Gemeinderates) zu verschieben“. Dabei handelt es sich um die übliche Frist für ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss. Mit seinem Beschluss vom 25. Februar unterstützt der Aufsichtsrat die Bitte des Oberbürgermeisters.
Die GGH wird dem Wunsch des Aufsichtsrates entsprechen. Peter Bresinski, Geschäftsführer der GGH: „Wir werden am Vormittag des 17. März die Anzahl der gültigen Unterschriften bei der Stadtverwaltung erfragen. Wenn es sich um eine vierstellige Zahl handelt, wird der Kaufvertrag ohne Weiteres und unverzüglich unterzeichnet. Sollte das notwendige Quorum erreicht werden, gibt es eine Sondersitzung des Aufsichtrates, in der über das weitere Vorgehen beraten wird. In der Sitzung ist ausdrücklich klargestellt worden, dass nur die am 15. März vorliegenden Unterschriften berücksichtigt werden.“ Mit dem Einhalten der Sechs-Wochen-Frist wird dem Wunsch der Vertreter der Initiative entsprochen.
In seiner Sitzung am 30. Januar hatte der Gemeinderat durch den Verzicht auf eine Weisung an die GGH den Weg für den Verkauf der 610 Wohnungen auf dem Emmertsgrund freigemacht. Mit dieser Entscheidung war noch die Auflage verbunden, mit dem Investor längere Bindungsfristen zugunsten der Mieter und höhere Mindestinvestitionen zu vereinbaren. In den Verhandlungen konnten die Vorgaben des Gremiums vollständig umgesetzt werden. Damit ist nicht nur ein äußerst umfangreicher Mieterschutz gewährleistet, sondern auch eine positive Entwicklung der Wohnanlage vorgezeichnet. (ggh)