Stimmen aus dem Gemeinderat
CDU
Prof. Dr. Hans-Günther Sonntag
Bürgerbegehren Emmertsgrundpassage
Am 30.01.2008 wurde im Gemeinderat der Antrag: „Der OB weist die GGH an, die Emmertsgrundpassage nicht zu verkaufen“ mit 17 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen abgelehnt. Diese Entscheidung war sicherlich für die Verkaufsgegner zumindest in der Deutlichkeit überraschend und so besann man sich der Möglichkeit, durch ein Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid diese Entscheidung auszuhebeln. Bei aller Akzeptanz der basisdemokratischen Mitbestimmungsrechte des Bürgers zeigt die kritische Analyse, dass im vorliegenden Fall bereits das Bürgerbegehren völlig an den realen Vorgaben vorbeigeht. Bei konsequenter Auslegung des § 21 der GO für Baden-Württemberg – in Absatz 2 heißt es, dass ein Bürgerentscheid nicht stattfindet bei „Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen“ – stellt sich primär bereits die Frage der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens. Unabhängig davon muss den Initiatoren die Unkenntnis über den realen Sachstand unterstellt werden. Nach Aussage der GGH haben die 610 Wohnungen einschließlich der 21 Gewerbeeinheiten einen Buchwert von 21,8 Mio. Euro, die Restschulden der GGH belaufen sich auf 20,5 Millionen Euro, was eine Zins- und Tilgungsleistung von 1,4 Millionen Euro pro Jahr erfordert. Die Mieteinnahmen von 2,7 Millionen Euro werden durch diese Leistungen und Instandhaltungskosten von 1,3 bis 2 Millionen Euro nicht nur aufgebraucht, es bleibt ein jährliches Defizit. Durch den Verkauf der Wohnanlage für 30 Millionen Euro würde die GGH – und auch das Stadtsäckel – finanziell deutlich entlastet und der Freiraum geschaffen, der für zahlreiche weitere Großprojekte in Heidelberg (zum Beispiel Bahnstadt) dringend erforderlich ist. Auch die „Panikmache“, dass die Stadt Heidelberg sich mit dem Verkauf ihrer sozialen Verantwortung im Emmertsgrund entziehen würde, geht völlig fehl. Durch die im Gemeinderat beschlossene „Sozialcharta“ werden den Mietern in der Emmertsgrundpassage alle bisherigen mit der GGH vereinbarten Rechte (unter anderem Kostenmiete mindestens bis 2020, Sicherung von Wohnrecht für Ältere und Behinderte, Ausschluss von Eigenbedarfskündigung, Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit Grundbucheintrag) garantiert. Mehr noch, die zum Ausgleich des bei der GGH entstehenden Defizits vorgesehenen Mittel von 3 Millionen Euro können nunmehr für soziale Projekte und Quartiersverbesserungen im Emmertsgrund eingesetzt werden, eine Maßnahme, die der realen Umsetzung der sozialen Verantwortung für diesen Stadtteil entspricht. Ein Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids mag dann eine sinnvolle Maßnahme darstellen, wenn hierfür ein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Im vorliegenden Fall kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass einige Gruppen das Bürgerbegehren bereits als Wahlkampfzweck missbrauchen, indem sie bestimmte Bevölkerungsgruppen wider besseren Wissens verunsichern und emotionalisieren.