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Ihr Ausländerrat/Migrationsrat informiert

Wahlen zum Ausländerrat/Migrationsrat 2009

Im nächsten Jahr stehen zum fünften Mal die Wahlen zum Ausländerrat/Migrationsrat in Heidelberg an.

Der Ausländerrat/Migrationsrat wurde 1989 gegründet, um auch die ausländischen Einwohner/innen Heidelbergs an der politischen Willensbildung und Mitbestimmung in Heidelberg zu beteiligen. Ziel war und ist die Gewährung des Kommunalwahlrechts für Migrantinnen und Migranten, das zwar 1999 auf Unionsbürger/innen ausgedehnt wurde, die Nicht-EU-Bürger/innen besitzen aber noch immer kein Wahlrecht, auch wenn sie sich dauerhaft in Heidelberg niedergelassen haben.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat am 16.Oktober 2008 – leider nicht einstimmig – eine Resolution an den Deutschen Städtetag beschlossen mit dem Inhalt, dass der Städtetag bei der Bundesregierung die Forderung nach der Erweiterung des Kommunalwahlrechtes auf Nicht-EU-Bürger/innen stellt. Bis zur Umsetzung dieser Forderung bleibt die einzige Möglichkeit der politischen Partizipation auf kommunaler Ebene für die Angehörigkeiten der sogenannten Drittstaaten nach wie vor der Ausländerrat/Migrationsrat.

Aufgefordert zum Wählen sind – voraussichtlich am 7. Juni 2009, gleichzeitig der Termin zur Wahl des Gemeinderates – alle Ausländer/innen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Heidelberg leben.

Gewählt werden voraussichtlich 13 ausländische Mitglieder. Nach heutigem Stand ist jede/r wahlberechtigte Ausländer/in wählbar, die/der sich unter anderem seit mindestens drei Jahren ununterbrochen und legal in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen die alleinige oder Hauptwohnung in Heidelberg hat.

Die ausländischen Mitglieder des Ausländerrates/Migrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den ausländischen Einwohner/innen der Stadt Heidelberg aufgrund von Wahlvorschlägen der Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl statt.

Die Aufstellung der Bewerberlisten bei den Wählervereinigungen kann bereits jetzt erfolgen. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen können beim Bürgeramt, Wahldienststelle, angefordert werden.

Spätestens am 85. Tag vor der Wahl, das heißt im März 2009, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Wahl mit der gleichzeitigen Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Die Bekanntmachung erfolgt im Stadtblatt. Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bis spätestens am 45. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, bei der Stadt Heidelberg, Bürgeramt, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, schriftlich eingereicht werden.

Die Teilnahme an kommunalen Entscheidungsprozessen für Migrantinnen und Migranten über den Ausländerrat/Migrationsrat ist eine wichtige Aufgabe in unserer internationalen und weltoffenen Stadt.

Wir bitten deshalb alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in Heidelberg heute schon, sich für den Ausländerrat/Migrationsrat zu engagieren, indem Sie wählen gehen! Außerdem hoffen wir, dass zahlreiche Bewerber/innen für die Wahl in den Ausländerrat/ Migrationsrat zur Verfügung stehen – Informationen dazu können Sie jetzt schon bekommen:

  • beim Bürgeramt, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13570 oder 58-13550 beziehungsweise unter Wahldienststelle@Heidelberg.de
  • in der Geschäftsstelle des Ausländerrates/Migrationsrates, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-10360 beziehungsweise unter auslaenderrat@heidelberg.de.

Verantwortlich für den Inhalt: Ausländerrat/Migrationsrat der Stadt Heidelberg, Geschäftsstelle: Andrea Meixner, Telefon 58-10360, E-Mail auslaenderrat@heidelberg.de.