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Der Gebäudeenergiepass ist da

Die schrittweise Einführung des Gebäudeenergiepasses hat begonnen. Bereits seit dem 1. Juli müssen die ersten Hausbesitzer ihren neuen Mietern einen solchen Pass vorlegen. Darin wird der Energiebedarf ihres Hauses individuell berechnet und ausgewiesen. Spätestens im kommenden Jahr müssen dann bei allen neuen Mietverhältnissen Gebäudeenergiepässe vorgelegt werden.

Abbildung eines Energieausweises für Wohngebäude
Gebäudenergiepass

Was ist ein Gebäudeenergiepass?
In einem Gebäudeenergiepass wird die "energetische Qualität" eines Gebäudes ausgewiesen. Darin sind die zu erwartenden Folgekosten in Form von erforderlicher Heizenergie für das Haus aufgeführt. Mieter werden in dem Pass genau darüber informiert, wie energieeffizient ihre zukünftige Wohnung sein wird.

Ab wann muss dem Mieter ein Gebäudeenergiepass vorgelegt werden?
Die gesetzlich festgelegten Fristen für die verbindliche Einführung des Gebäudeenergiepasses sind der 1. Juli 2008 für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965, der 1. Januar 2009 für alle weiteren Wohngebäude und der 1. Juli 2009 für alle Nichtwohngebäude. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen darf ohne Gebäudeenergiepass kein Gebäude verkauft oder vermietet werden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die Vorlagepflicht besteht allerdings nur dann, wenn Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Für bestehende Vertragsverhältnisse muss kein Pass vorgelegt werden.
Angehende Mieter und Immobilienkäufer sollten weiterhin darauf achten, ob sie einen Bedarfs oder einen Verbrauchspass vorgelegt bekommen.

Verbrauchs- und Bedarfspass – Wo liegt der Unterschied?
Bis zum 1. Oktober 2008 konnten sich Wohnungseigentümer noch Verbrauchspässe ausstellen lassen. Darin wird der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre anhand der Warmwasser- und Heizungsabrechnungen ermittelt und mit der Grundfläche des Gebäudes in Verbindung gesetzt. Der daraus resultierende Wert ist allerdings sehr ungenau, da das spezifische Nutzerverhalten hier überproportional einfließt. Stand die Wohnung beispielsweise leer, wird im Verbrauchspass eine überdurchschnittliche gute energetische Qualität ausgewiesen, da keine Heizkosten für die Wohnung ausgewiesen werden. Die eigentliche Gebäudequalität wird im Verbraucherpass somit nicht wiedergegeben.
Der Bedarfspass erlaubt dahingegen eine viel exaktere Klassifizierung der Gebäudequalität durch eine Gebäudeanalyse. Hierbei fließt die vorhandene Gebäudesubstanz und die Heiztechnik konkret in die Berechnung ein. Dies bildet die Grundlage für ebenfalls im Pass enthaltene Modernisierungsvorschläge.
Verbrauchs- wie Bedarfspässe sind jeweils 10 Jahre gültig. Früher oder später werden somit alle Gebäude in Deutschland einen Bedarfspass besitzen müssen.

Wie bekommt man den Bedarfspass?
Zur Erlangung eines Bedarfspasses bedarf es einer Gebäudeanalyse. Das Gebäude wird hierbei systematisch erfasst. Von der kompletten Gebäudehülle, dass heißt von der Dach- und Wanddämmung über die Fenster, Türen und die Gebäudeübergänge, erfolgt eine Aufnahme und eine Klassifizierung des Materials. Hierbei werden mitunter auch Aufnahmen mit einer Wärmebildkamera gemacht, mit Hilfe derer man thermische Schwachstellen ausmachen kann. Außerdem wird die Anlagetechnik, also das Wasser- und Heizsystem analysiert. Diese Daten werden dann am PC eingegeben. Mit speziellen Programmen können hier sehr gut Veränderungen möglicher Sanierungsmaßnahmen individuell simuliert werden. So werden auch die zusätzlich für den Bedarfspass vorgeschriebenen konkreten Modernisierungsvorschläge bei gleichzeitiger Angabe der CO2-Einsparung erzeugt.
Die Kosten und die Dauer für die Durchführung einer solchen Gebäudeanalyse kann man in den meisten Fällen nicht pauschal veranschlagen. Diese sind von den vorhandenen Unterlagen abhängig, wie zum Beispiel von Bauplänen und Materialkenntnissen, aber auch von der Komplexität des Gebäudes, dass vor Ort besichtigt werden muss.
Vor dem Hintergrund immer weiter steigender Energiekosten amortisieren sich die Kosten für eine Gebäudemodernisierung, je nach Maßnahme, jedoch oft schon innerhalb weniger Jahre. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann man dafür außerdem verbilligte Darlehen zu einem niedrigen Zinssatz beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 06221 513 -2149

"Stichwort Gebäudeenergiepass"

Der Gebäudeenergiepass ist das Resultat einer EU-Richtlinie, und zwar der "Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden". Das Ziel hinter dieser Richtlinie ist die Energieeinsparung und die Minderung des CO2 Ausstoßes von Gebäuden.

Ziel der Richtlinie ist es unter anderem auch eine Vergleichsgrundlage zu schaffen, mit der Immobilienkäufer und Mieter besser einschätzen können, wie viel sie das Haus zukünftig kosten wird. Außerdem will der Gesetzgeber damit einen zusätzlichen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen.