Thema der Woche

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt

Auf der stillgelegten Bahnfläche südwestlich des Hauptbahnhofs sollen 2.500 Wohnungen entstehen. Darüber hinaus sind auf insgesamt 114 Hektar Fläche zahlreiche Gewerbeflächen vorgesehen, darunter auch ein wissenschaftlicher Campus.

Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrumentarium des Baugesetzbuches, um die Stadtentwicklungsziele einer Kommune auf Brach- und Konversionsflächen zu unterstützen. Die erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen wurden von der Arbeitsgemeinschaft der Büros Bachtler, Böhme und Partner (BBP) sowie der Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Umweltplanung (FIRU), beide Kaiserslautern, durchgeführt. Die juristische Beratung erfolgte durch die Kanzlei Noerr Stiefenhoefer Lutz, Frankfurt.

Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Instrumentariums „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ vorliegen:

• Es besteht in Heidelberg ein erhöhter Bedarf an Wohnbauflächen und Arbeitsstätten.

• Bei der künftigen Bahnstadt handelt es sich um einen Ortsteil, der im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung einer nachhaltigen Entwicklung zugeführt werden soll.

• Die Maßnahme zielt auf die Wiedernutzung brachliegender Flächen und dient damit dem Allgemeinwohl.

• Die Bereitschaft der Grundeigentümer zur Mitwirkung ist nicht in ausreichendem Maße vorhanden.

• Die Voraussetzungen für eine zügige Durchführung sind gegeben und die Maßnahme ist wirtschaftlich umsetzbar.

Nach derzeitigen Bilanzen werden circa 150 Millionen Euro an Ausgleichsabgaben von allen Grundstückseigentümern in dem gesamten Gebiet erhoben und zur Entwicklung des Gebietes verwendet.

Zur Durchführung der städtebaulichen Maßnahme kann sich die Stadt Heidelberg eines Entwicklungsträgers bedienen.