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Feste Grillplätze auf der Neckarwiese?

Gemeinderat entscheidet, ob nur noch auf 15 gepflasterten Kreisflächen gegrillt werden darf

In seiner Sitzung am 25. Juli wird der Gemeinderat über die Einrichtung von 15 Grillstellen und vier zusätzlichen Abfallbehältern auf der Neckarwiese entscheiden.

Treffpunkt Neckarwiese, auch für ein Barbecue
Beliebter Treffpunkt Neckarwiese, auch für ein Barbecue: Der Gemeinderat entscheidet heute, ob statt Grillzonen 15 feste Grillplätze eingerichtet werden. (Foto: Rothe)

Die Verwaltungsvorlage sieht vor, dass nur noch auf 15 gepflasterten Kreisflächen mit einem Durchmesser von 1,13 Meter gegrillt werden darf. Die Plätze liegen alle zwischen Wasserschachtel und DLRG-Posten nahe des Neckarufers, um Geruchsbelästigungen der Anwohner zu minimieren.

Bisher war es erlaubt, im gleichen Abschnitt in zwei Zonen von zehn mal 25 Metern seinen Grill aufzustellen. Mit der Ausweisung von 15 festen Grillplätzen ist jetzt eindeutig geregelt, dass nur auf diesen Flächen der Grill angeworfen werden darf. Das schont den Rasen, der durch direkt auf dem Boden liegende Einmalgrills doch stark ramponiert wurde. Die alten Grillzonen werden aufgehoben, da sie nicht gut zu erkennen waren. Das führte öfter dazu, dass auch außerhalb Bratwürstchen und Steaks zubereitet wurden. Die neue Regelung erleichtert zudem die Arbeit der Polizei bei Kontrollen: Mit Hinweis auf die festen Plätze kann sie „wilden Grillern“ jederzeit ihr Tun verbieten.

„Die neue Regelung mit den festen Grillplätzen ist weitaus eindeutiger als die bisherige Zonenlösung. Die Standorte für Barbecue auf der Neckarwiese sind jetzt eindeutig festgelegt, das trägt zu einem harmonischem Miteinander auf der sehr beliebten und daher stark genutzten Neckarwiese bei“, so Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner. Er hatte sich vor kurzem bei einer Begehung mit der Polizei ein persönliches Bild über die Situation auf der Neckarwiese verschafft. Der Oberbürgermeister spricht sich dafür aus, die Zahl der Grillplätze auf die vorgesehenen 15 zu begrenzen.

Ergänzend zu den Grillplätzen werden vier Stellflächen mit feuerfesten Abfallbehältern errichtet. Damit gibt es insgesamt sechs dieser Stellen entlang des Neckarufers, wo auch Grill- und Kohlereste gefahrlos entsorgt werden können.

Die bisherigen Erfahrungen mit den zwei Grillzonen waren nicht nur positiv: Es kam leider auch zu einer insgesamt starken Grillnutzung außerhalb der Grillzonen. Die Zahl der Beschwerden wegen Geruchsbelästigungen und Ruhestörungen hat sich gegenüber dem Jahr 2005 erhöht, weshalb jetzt auch eine Änderung der Regelung vorgeschlagen wurde. Die Gesamtmüllmenge erhöhte sich nicht. Allerdings stieg der Reinigungsaufwand, da mehr Müll und Scherben in den Grillzonen zu entfernen waren.

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass Grillen nur auf den vorgesehenen Stellflächen zulässig ist und appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer der Neckarwiese, die Freizeitanlage pfleglich zu behandeln, keinen Lärm zu verursachen und Müll ordnungsgemäß in den rattensicheren Abfallbehältern zu entsorgen. (neu)