Stadtentwicklung

Bausteine für mehr Teilhabe erarbeitet

Arbeitskreis Bürgerbeteiligung schuf Grundlagen für den „Heidelberger Weg der Bürgerbeteiligung“

Damit Bürgerbeteiligung funktioniert, bedarf es klarer Leitlinien. Diesen „Heidelberger Weg der Bürgerbeteiligung“ zu erarbeiten ist die nicht ganz einfache Aufgabe des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung unter Leitung von Verwaltungswissenschaftler Prof. Helmut Klages.

Aus den Ergebnissen der Sitzung werden jetzt Vorschläge für Leitlinien der Bürgerbeteiligung entwickelt, die in der nächsten Runde vorgestellt werden.
Aus den Ergebnissen der Sitzung werden jetzt Vorschläge für Leitlinien der Bürgerbeteiligung entwickelt, die in der nächsten Runde vorgestellt werden. (Foto: Stadt Heidelberg)

Der Arbeitskreis formulierte in seiner Sitzung am 27. Mai 2011 viele Bausteine, aus denen Leitlinien der Bürgerbeteiligung gestaltet werden können. Neben Einvernehmen gab es Diskussionen, beispielsweise zu den Fragen, wie regelmäßig Informationen über geplante Vorhaben der Stadt zu den Bürgern gelangen oder welche Rechte diese im Beteiligungsprozess haben, ohne zugleich die Rechte des Gemeinderats auszuhebeln.

Vorschläge des Arbeitskreises

  • Start: Der Gemeinderat, die Verwaltung und die Bürger/-innen können einen Beteiligungsprozess starten, auch die Bezirksbeiräte sollten ein Vorschlagsrecht haben. Wenn Bürger/-innen die Initiative ergreifen, muss ein bestimmtes Quorum erfüllt sein. Über dessen Höhe war man sich noch uneins.
  • Organisation: Die Organisation des Beteiligungsprozesses liegt grundsätzlich bei der Stadtverwaltung. Die Initiatoren von Bürgerbeteiligung sollten vor allem die Motivation der Bürgerschaft vorantreiben und gerade schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen aktiv einbeziehen. Keinen Konsens gab es in der Frage, wer die Methoden der Bürgerbeteiligung festlegt – die Verwaltung oder ein unabhängiges Gremium.
  • Verbindlichkeit: Bürger/-innen können für Bürgerbeteiligung nur motiviert werden, wenn die Ergebnisse die Entscheidungsebene erreichen. Deshalb sollten die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in ein Antragsrecht im Gemeinderat münden. Das heißt, das Ergebnis der Bürgerbeteiligung soll in den Gemeinderat eingebracht werden, der sich dann mit dem Thema befassen und eine Entscheidung treffen muss.
  • Rückkoppelung: Da sich bei Bürgerbeteiligung in der Regel nur ein Teil der Bürgerschaft aktiv einbringt, ist eine Rückkoppelung an die breite Öffentlichkeit von hoher Bedeutung.
  • Umgang mit Konflikten: Wenn am Ende einer Bürgerbeteiligung keine Einigung erzielt wurde und mehrere Positionen sich gegenüberstehen, dann muss der Gemeinderat entscheiden, wobei ihm die unterschiedlichen Positionen darzulegen sind.

Aus diesen Arbeitsergebnissen werden jetzt die Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Heidelberg geschmiedet. Eine erste Rohfassung soll bei der nächsten Sitzung am 8. Juli diskutiert werden. (ds)

Bürgerbeteiligung

Der Arbeitskreis tagt wieder am 8. Juli 2011, 14 Uhr, im Rathaus. Thema ist auch die Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Informationen sowie Protokolle der Sitzungen: www.heidelberg.de/buergerbeteiligung.