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Weimar war Vorbild

Neujahrsempfang der Ebert-Gedenkstätte – Würdigung der Verfassungen von 1919 und 1949

2009 ist ein Jahr wichtiger Jubiläen: Unter anderem gibt es seit 60 Jahren das Grundgesetz. Vor 20 Jahren fiel die Berliner Mauer und öffnete sich die innerdeutsche Grenze.

Von links: Prof. Dr. Jochen A. Frowein, Dania Graf, Dr. Walter Mühlhausen, Gedi Schueppenhauer und Jan Hoesch
Gestalteten den Neujahrsempfang in der Ebert-Gedenkstätte (von links): Prof. Dr. Jochen A. Frowein, Dania Graf, Dr. Walter Mühlhausen, Gedi Schueppenhauer und Jan Hoesch. (Foto: Pfeifer)

Die Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, die sich die Aufarbeitung der Weimarer Republik zur Aufgabe macht, feiert 2009 weitere Gedenktage: Vor 90 Jahren trat die Weimarer Verfassung in Kraft und wurde Friedrich Ebert zum ersten deutschen Reichspräsidenten gewählt. Vor 20 Jahren eröffnete die Gedenkstätte in der Pfaffengasse in ihrer jetzigen Form.

Das 20-jährige Bestehen der Gedenkstätte feiert die Stiftung mit einer Festveranstaltung am Mittwoch, 11. Februar, um 19 Uhr im Großen. Als Festredner tritt Dr. Hans-Jochen Vogel auf. Ins Jubiläumsjahr starteten Ebert-Gedenkstätte und die sie tragende Stiftung mit dem Neujahrsempfang. Der Vorsitzende des Stiftungsvorstands, Jan Hoesch, erinnerte an den letztjährigen Wechsel in der Geschäftsführung von Ulrich Graf zu Dr. Walter Mühlhausen, der die millionste Besucherin seit Bestehen der Gedenkstätte begrüßen konnte. Mehr als 62.000 kamen allein im vergangenen Jahr

Als Festredner würdigte Prof. Dr. Jochen A. Frowein, langjähriger Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht, die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz. Nicht die Verfassung von 1919 trage Schuld am Scheitern der ersten deutschen Republik, denn: „Ein demokratischer Staat kann ohne eine Mehrheit demokratisch gesonnener Menschen nicht überleben.“ Die Verfassung von Weimar sei sogar Vorbild gewesen für die französische Verfassung unter Charles De Gaulle und somit – indirekt – auch für die Mehrheit der neuen Demokratien in Osteuropa, die sich wiederum an der französischen Verfassung orientierten.

Das Grundgesetz habe Schwächen der Weimarer Verfassung erfolgreich vermieden. Zum Beispiel wird der Bundespräsident nicht vom Volk gewählt und kann somit nicht als konkurrierende Institution zur Regierung auftreten. Das konstruktive Misstrauensvotum verhindert, den/die Kanzler/in zu stürzen ohne gleichzeitig eine neue Regierungsspitze zu wählen. Den größten Erfolg des Grundgesetzes nannte Prof. Frowein die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit, die in Weimar fehlte.

Mit Gedanken zu ihrem Schulprojekt „Brundibar und die Kinder von Theresienstadt“ beendeten Dania Graf und Gedi Schueppenhauer vom Hölderlin-Gymnasium den offiziellen Teil des Empfangs. (br)