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Die kaufmännische Buchführung kommt

Fachkongress in Heidelberg beschäftigte sich mit dem neuen kommunalen Haushaltsrecht

In Baden-Württemberg soll nach Willen der Landesregierung die kaufmännische Buchführung die Kameralistik als Buchungsstil im kommunalen Rechnungswesen ablösen. In der Print Media Academy trafen sich am 27. November Haushaltsexperten aus ganz Baden-Württemberg, um über die Einführung zu diskutieren. Oberbürgermeisterin Beate Weber eröffnete die Tagung.

Doppik nennt sich das neue Rechnungswesen, die Abkürzung von „Doppelter Buchführung in Konten“. Die Trennung zwischen laufender Verwaltungstätigkeit (bisheriger Verwaltungshaushalt) und Investitionstätigkeit (bisheriger Vermögenshaushalt) bleibt als wichtiges Strukturelement erhalten und wird im doppischen System im Ergebnis- sowie dem Finanzhaushalt abgebildet.

Der Jahrhunderte alte Rechnungsstil der öffentlichen Verwaltung auf der Grundlage von Einnahmen und Ausgaben wird bei den Kommunen im Land in einem mehrjährigen Übergangszeitraum von der „kommunalen Doppik“ abgelöst. Das neue Gemeindehaushaltsrecht wird die umfassendste Änderung im Finanzwesen seit der Einführung der EDV in den 1970er Jahren sein und erhebliche Belastungen mit sich bringen.

Die Stadt Heidelberg hat jedoch bereits mit dem neuen produktorientierten Haushalt, der flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung sowie dem Einsatz der Standardsoftware von SAP gute Vorarbeit geleistet. Insbesondere sind die strukturellen Vorgaben mit dem organisations-orientierten Neuen Haushalt mit Zielen, Kennzahlen und Budgets bereits seit 2001 umgesetzt. Durch diese Rahmenbedingungen und die bundesweite Anerkennung der Heidelberger Verwaltungsreform sieht die Datenzentrale Baden-Württemberg die Struktur und Ausgestaltung des Neuen Haushalts der Stadt als Referenzmodell.

Wesentliche Änderungen in der Haushaltsstruktur ergeben sich durch die Ressourcenorientierung und die dezentrale Budgetverantwortung der Ämter. Die bisherigen Einzelpläne werden durch Teilhaushalte mit Budgetfunktion ersetzt. Zusätzlich zu den monetären Festsetzungen enthalten die Teilhaushalte nach den jeweiligen Bedürfnissen in den Kommunen weitere Informationen über Schlüsselprodukte, Leistungsziele und Kennzahlen.

Mit der Umstellung werden auch nicht zahlungswirksame Verbräuche, insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen, als Aufwendungen beim Haushaltsausgleich berücksichtigt. Bei den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen wird dadurch die Vermeidung eines Fehlbetrags im Ergebnishaushalt deutlich schwieriger. Um dennoch zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen, sieht das neue Haushaltsrecht Haushaltsstrukturkonzepte vor. Darin sind Konsolidierungsmaßnahmen zu beschreiben, mit denen in einer Übergangsfrist von bis zu acht Jahren der Haushaltsausgleich erreicht werden soll.