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stadtblatt
/ 2. August 2017
10
BEKANNTMACHUNGEN
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
über die imWahlkreis 274 Heidelberg
zugelassene Kreiswahlvorschläge für
die Bundestagswahl am 24.09.2017
Der Kreiswahlausschuss des Wahlkrei-
ses 274 Heidelberg hat in seiner Sitzung
am 28.07.2017 die nachgenannten Kreis-
wahlvorschläge für die Bundestagswahl
am 24.09.2017 zugelassen,die hiermit ge-
mäß § 26Abs.3 Bundeswahlgesetz (BWG)
in Verbindung mit § 38 Bundeswahlord-
nung (BWO) bekannt gemacht werden:
1.Christlich Demokratische Union
Deutschlands (CDU)
Bewerber:
Prof.h.c.Dr.Karl Lamers
MdB/Rechtsanwalt
geb.: 1951 in Duisburg-Hamborn
Kleingemünder Str. 72/5, 69118 Heidel-
berg
2.Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD)
Bewerber:
Lothar Binding
MdB/ Dipl.-Mathematiker
geb.: 1950 in Sandershausen
Gaisbergstr.68,69115 Heidelberg
3.BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Bewerberin:
Dr.Franziska Brantner
Bundestagsabgeordnete
geb.: 1979 in Lörrach
Kirchstr.38,69115 Heidelberg
4.Freie Demokratische Partei (FDP)
Bewerber:
Dennis Nusser
Student
geb.: 1996 in Freiburg im Breisgau
Zechnerweg 14,69118 Heidelberg
5.Alternative für Deutschland (AfD)
Bewerber: Malte Kaufmann
Volkswirt
geb.: 1976 in Mannheim
Mühlbergstr.10,69242 Mühlhausen
6.DIE LINKE (DIE LINKE)
Bewerberin:
Sahra Mirow
wiss.Mitarbeiterin
geb.: 1984 in Lübeck
Kleingemünder Str.72/10,69118 Heidel-
berg
7.Piratenpartei Deutschland
(PIRATEN)
Bewerber:
Alexander Schestag
selbst.IT-Berater
geb.: 1972 in Losheim
Rastatter Str.2,69126 Heidelberg
10.FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
Bewerber:
Bernhard Barutta
Dipl.-Politologe
geb.: 1961 in Essen
Rebenweg 10,69493 Hirschberg an der
Bergstraße
12.Marxistisch-Leninistische Partei
Deutschlands (MLPD)
Bewerber:
Bernhard Schweigert
Kfz-Mechaniker
geb.: 1955 in Forbach
Dompfaffenweg 10,69123 Heidelberg
20. Partei für Arbeit, Rechtsstaat,Tier-
schutz, Elitenförderung und basisde-
mokratische Initiative (Die PARTEI)
Bewerber:
Björn Leuzinger
Chemielaborant
geb.: 1989 in Heidelberg
Möwenweg 8,69123 Heidelberg
Heidelberg,02.August 2017
stellvertretender Kreiswahlleiter
Wolfgang Erichson
Anmerkung:
Die Nummerierung der Kreiswahlvor-
schläge richtet sich nach der Reihen-
folge der insgesamt 21 zugelassenen
Landeslisten.Die Nummern 8,9,11,13-19
und 21 bleiben frei, da keine Kreiswahl-
vorschläge dieser betreffenden Parteien
eingereicht worden sind.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Satzungsbeschluss für den vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan mit ört-
lichen Bauvorschriften Schlierbach,
Nahversorgungsmarkt Am Grünen
Hag 2
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg
hat in öffentlicher Sitzung am 27. Okto-
ber 2016 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs
(BauGB) in Verbindung mit § 4 der Ge-
meindeordnung den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Schlierbach, Nahversor-
gungsmarkt Am Grünen Hag 2 sowie die
örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der
Landesbauordnung (LBO) in Verbindung
mit § 4 der Gemeindeordnung als Satzung
beschlossen. Dieser Beschluss wird hier-
mit gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetz-
buchs ortsüblich bekannt gemacht.
Die Grenze des Geltungsbereichs des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplans
mit örtlichen Bauvorschriften ist dem
abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
Mit dieser Bekanntmachung treten der
vorhabenbezogene Bebauungsplan und
die örtlichen Bauvorschriften gemäß §
10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB)
in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan mit örtlichen Bau-
vorschriften, die Begründung und eine
zusammenfassende Erklärung im Tech-
nischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg
während der allgemeinen Öffnungszei-
ten einsehen und Auskunft über den In-
halt erhalten.
Ort: Technisches Bürgeramt,
Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon:
06221-58 25250
Öffnungszeiten:
Montag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un-
beachtlich
1.eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer
1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Form-
vorschriften,
2.eine unter Berücksichtigung des § 214
Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplans und des Flächen-
nutzungsplans und
3.nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtli-
che Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung schrift-
lich gegenüber der Stadt Heidelberg
unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind.
Heidelberg,den 25.Juli 2017
Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
NACH VOB/A
Projekt:
Unterer Weg in 69123 Heidel-
berg
Art der Ausführung:
Sanierung Brü-
ckenrampen
Ausführungszeit:
September 2017 bis
Dezember 2017
Der ausführliche Bekanntmachungs-
text kann auf
www.heidelberg.de/aus
schreibungen
sowie auf der Seite
www.
bund.de
eingesehen werden.
BEKANNTMACHUNG
1.Satzung
zur Änderung der
Zweckentfremdungsverbotssatzung
vom 25.07.2017
Auf Grund des § 2 Absatz 1 des Gesetzes
über das Verbot der Zweckentfremdung
von Wohnraum vom 19. Dezember 2013
(GBl. S. 484) und § 4 der Gemeindeord-
nung in der Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch
Artikel 7 der Verordnung vom 23.Februar
2017 (GBl. S. 99, 107) geändert worden ist,
hat der Gemeinderat der Stadt Heidel-
berg in der Sitzung am 25.07.2017 folgen-
de Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Zweckentfremdungs-
verbotssatzung
§ 3 der Satzungüber dasVerbot der Zweck-
entfremdung von Wohnraum in der
Stadt Heidelberg vom 20. Dezember 2016
(Heidelberger Stadtblatt vom 29. Dezem-
ber 2016) wird wie folgt geändert:
1.In Absatz 1 Satz 1 werden nach den
Wörtern „im Zeitpunkt des Inkrafttre-
tens dieser Satzung“ die Wörter „oder
danach“ eingefügt.
2.Absatz 3 Nummer 3 wird gestrichen.
3.In Absatz 3 werden die Nummern 4 bis
6 zu Nummern 3 bis 5.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt amTag nach ihrer Be-
kanntmachung in Kraft.
Heidelberg,den 25.07.2017
Prof.Dr.Eckart Würzner
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form-
vorschriften der Gemeindeordnung für
Ba-
den-Württemberg oder aufgrund dieses Ge-
setzes
beim
Zustandekommen
dieser
Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
nehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Ge-
meindeordnung für Baden-Württemberg un-
beachtlich, wenn nicht der Bürgermeister
dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeord-
nung für Baden-Württemberg wegen Gesetz-
widrigkeit widersprochen hat oder wenn
nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekannt-
machung die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht
die Verletzung der Verfahrens- oder Form-
vorschrift unter Bezeichnung des Sachver-
halts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist
eine Verletzung in der beschriebenen Art gel-
tend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG
(nach § 74 Abs.4 LVwVfG)
Regierungspräsidium Karlsruhe
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV)
„Mobilitätsnetz Heidelberg – Umbau
der Haltestelle Hauptbahnhof Nord,
Anpassung der Kurfürsten-Anlage West,
Neubau der Haltestelle Hauptbahnhof
West sowie barrierefreier Umbau der
Haltestelle Stadtwerke“
Das Regierungspräsidium Karlsruhe
als Planfeststellungsbehörde hat mit
Beschluss vom 26.07.2017, Az.: 24-3871.1-
HSB/52, den Plan für das o.g. Straßen-
bahnvorhaben festgestellt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungs-
beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbe-
lehrung und einer Ausfertigung des fest-
gestellten Planes liegt in der Zeit vom
14.08.-28.08.2017
bei der Stadt Heidelberg, Technisches
Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz
Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117
Heidelberg während der üblichen
Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird
denjenigen, über deren Einwendung ent-
schiedenworden ist,jeweils zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt
der Beschluss gegenüber den übrigen
Betroffenen als zugestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung so-
wie die zur Einsicht ausgelegten Un-
terlagen sind in Kürze auch auf der In-
ternetseite des Regierungspräsidiums
Karlsruhe unter:
www.rp-karlsruhe.deAbteilungen / Referat 24 - Recht, Plan-
feststellung / Aktuelle Planfeststellungs-
verfahren / Aktuelle Planfeststellungs-
beschlüsse zugänglich gemacht.
Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der
zur Einsicht bei o.g. Stadtverwaltung
ausgelegten Unterlagen.
gez.Fundis