Table of Contents Table of Contents
Previous Page  10 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 10 / 12 Next Page
Page Background

stadtblatt

 / 2. August 2017

10

BEKANNTMACHUNGEN

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

über die imWahlkreis 274 Heidelberg

zugelassene Kreiswahlvorschläge für

die Bundestagswahl am 24.09.2017

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkrei-

ses 274 Heidelberg hat in seiner Sitzung

am 28.07.2017 die nachgenannten Kreis-

wahlvorschläge für die Bundestagswahl

am 24.09.2017 zugelassen,die hiermit ge-

mäß § 26Abs.3 Bundeswahlgesetz (BWG)

in Verbindung mit § 38 Bundeswahlord-

nung (BWO) bekannt gemacht werden:

1.Christlich Demokratische Union

Deutschlands (CDU)

Bewerber:

Prof.h.c.Dr.Karl Lamers

MdB/Rechtsanwalt

geb.: 1951 in Duisburg-Hamborn

Kleingemünder Str. 72/5, 69118 Heidel-

berg

2.Sozialdemokratische Partei

Deutschlands (SPD)

Bewerber:

Lothar Binding

MdB/ Dipl.-Mathematiker

geb.: 1950 in Sandershausen

Gaisbergstr.68,69115 Heidelberg

3.BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Bewerberin:

Dr.Franziska Brantner

Bundestagsabgeordnete

geb.: 1979 in Lörrach

Kirchstr.38,69115 Heidelberg

4.Freie Demokratische Partei (FDP)

Bewerber:

Dennis Nusser

Student

geb.: 1996 in Freiburg im Breisgau

Zechnerweg 14,69118 Heidelberg

5.Alternative für Deutschland (AfD)

Bewerber: Malte Kaufmann

Volkswirt

geb.: 1976 in Mannheim

Mühlbergstr.10,69242 Mühlhausen

6.DIE LINKE (DIE LINKE)

Bewerberin:

Sahra Mirow

wiss.Mitarbeiterin

geb.: 1984 in Lübeck

Kleingemünder Str.72/10,69118 Heidel-

berg

7.Piratenpartei Deutschland

(PIRATEN)

Bewerber:

Alexander Schestag

selbst.IT-Berater

geb.: 1972 in Losheim

Rastatter Str.2,69126 Heidelberg

10.FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Bewerber:

Bernhard Barutta

Dipl.-Politologe

geb.: 1961 in Essen

Rebenweg 10,69493 Hirschberg an der

Bergstraße

12.Marxistisch-Leninistische Partei

Deutschlands (MLPD)

Bewerber:

Bernhard Schweigert

Kfz-Mechaniker

geb.: 1955 in Forbach

Dompfaffenweg 10,69123 Heidelberg

20. Partei für Arbeit, Rechtsstaat,Tier-

schutz, Elitenförderung und basisde-

mokratische Initiative (Die PARTEI)

Bewerber:

Björn Leuzinger

Chemielaborant

geb.: 1989 in Heidelberg

Möwenweg 8,69123 Heidelberg

Heidelberg,02.August 2017

stellvertretender Kreiswahlleiter

Wolfgang Erichson

Anmerkung:

Die Nummerierung der Kreiswahlvor-

schläge richtet sich nach der Reihen-

folge der insgesamt 21 zugelassenen

Landeslisten.Die Nummern 8,9,11,13-19

und 21 bleiben frei, da keine Kreiswahl-

vorschläge dieser betreffenden Parteien

eingereicht worden sind.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Satzungsbeschluss für den vorhaben-

bezogenen Bebauungsplan mit ört-

lichen Bauvorschriften Schlierbach,

Nahversorgungsmarkt Am Grünen

Hag 2

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg

hat in öffentlicher Sitzung am 27. Okto-

ber 2016 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs

(BauGB) in Verbindung mit § 4 der Ge-

meindeordnung den vorhabenbezogenen

Bebauungsplan Schlierbach, Nahversor-

gungsmarkt Am Grünen Hag 2 sowie die

örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der

Landesbauordnung (LBO) in Verbindung

mit § 4 der Gemeindeordnung als Satzung

beschlossen. Dieser Beschluss wird hier-

mit gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetz-

buchs ortsüblich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des

vorhabenbezogenen

Bebauungsplans

mit örtlichen Bauvorschriften ist dem

abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Mit dieser Bekanntmachung treten der

vorhabenbezogene Bebauungsplan und

die örtlichen Bauvorschriften gemäß §

10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB)

in Kraft.

Jedermann kann den vorhabenbezoge-

nen Bebauungsplan mit örtlichen Bau-

vorschriften, die Begründung und eine

zusammenfassende Erklärung im Tech-

nischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg

während der allgemeinen Öffnungszei-

ten einsehen und Auskunft über den In-

halt erhalten.

Ort: Technisches Bürgeramt,

Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG

Kornmarkt 1

69117 Heidelberg

Telefon:

06221-58 25250

Öffnungszeiten:

Montag

8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch

8.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

8.00 bis 17.30 Uhr

Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un-

beachtlich

1.eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer

1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort

bezeichneten Verfahrens- und Form-

vorschriften,

2.eine unter Berücksichtigung des § 214

Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung

der Vorschriften über das Verhältnis

des Bebauungsplans und des Flächen-

nutzungsplans und

3.nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtli-

che Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres

seit dieser Bekanntmachung schrift-

lich gegenüber der Stadt Heidelberg

unter Darlegung des die Verletzung

begründenden Sachverhalts geltend

gemacht worden sind.

Heidelberg,den 25.Juli 2017

Stadt Heidelberg

Stadtplanungsamt

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG

NACH VOB/A

Projekt:

Unterer Weg in 69123 Heidel-

berg

Art der Ausführung:

Sanierung Brü-

ckenrampen

Ausführungszeit:

September 2017 bis

Dezember 2017

Der ausführliche Bekanntmachungs-

text kann auf

www.heidelberg.de/aus

schreibungen

sowie auf der Seite

www.

bund.de

eingesehen werden.

BEKANNTMACHUNG

1.Satzung

zur Änderung der

Zweckentfremdungsverbotssatzung

vom 25.07.2017

Auf Grund des § 2 Absatz 1 des Gesetzes

über das Verbot der Zweckentfremdung

von Wohnraum vom 19. Dezember 2013

(GBl. S. 484) und § 4 der Gemeindeord-

nung in der Fassung vom 24. Juli 2000

(GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch

Artikel 7 der Verordnung vom 23.Februar

2017 (GBl. S. 99, 107) geändert worden ist,

hat der Gemeinderat der Stadt Heidel-

berg in der Sitzung am 25.07.2017 folgen-

de Satzung beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Zweckentfremdungs-

verbotssatzung

§ 3 der Satzungüber dasVerbot der Zweck-

entfremdung von Wohnraum in der

Stadt Heidelberg vom 20. Dezember 2016

(Heidelberger Stadtblatt vom 29. Dezem-

ber 2016) wird wie folgt geändert:

1.In Absatz 1 Satz 1 werden nach den

Wörtern „im Zeitpunkt des Inkrafttre-

tens dieser Satzung“ die Wörter „oder

danach“ eingefügt.

2.Absatz 3 Nummer 3 wird gestrichen.

3.In Absatz 3 werden die Nummern 4 bis

6 zu Nummern 3 bis 5.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt amTag nach ihrer Be-

kanntmachung in Kraft.

Heidelberg,den 25.07.2017

Prof.Dr.Eckart Würzner

Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form-

vorschriften der Gemeindeordnung für

Ba-

den-Württemberg oder aufgrund dieses Ge-

setzes

beim

Zustandekommen

dieser

Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften

über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-

nehmigung oder die Bekanntmachung der

Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Ge-

meindeordnung für Baden-Württemberg un-

beachtlich, wenn nicht der Bürgermeister

dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeord-

nung für Baden-Württemberg wegen Gesetz-

widrigkeit widersprochen hat oder wenn

nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekannt-

machung die Rechtsaufsichtsbehörde den

Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht

die Verletzung der Verfahrens- oder Form-

vorschrift unter Bezeichnung des Sachver-

halts, der die Verletzung begründen soll,

schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist

eine Verletzung in der beschriebenen Art gel-

tend gemacht worden, so kann auch nach

Ablauf der genannten Frist jedermann diese

Verletzung geltend machen.

ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG

(nach § 74 Abs.4 LVwVfG)

Regierungspräsidium Karlsruhe

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV)

„Mobilitätsnetz Heidelberg – Umbau

der Haltestelle Hauptbahnhof Nord,

Anpassung der Kurfürsten-Anlage West,

Neubau der Haltestelle Hauptbahnhof

West sowie barrierefreier Umbau der

Haltestelle Stadtwerke“

Das Regierungspräsidium Karlsruhe

als Planfeststellungsbehörde hat mit

Beschluss vom 26.07.2017, Az.: 24-3871.1-

HSB/52, den Plan für das o.g. Straßen-

bahnvorhaben festgestellt.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungs-

beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbe-

lehrung und einer Ausfertigung des fest-

gestellten Planes liegt in der Zeit vom

14.08.-28.08.2017

bei der Stadt Heidelberg, Technisches

Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz

Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117

Heidelberg während der üblichen

Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wird

denjenigen, über deren Einwendung ent-

schiedenworden ist,jeweils zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt

der Beschluss gegenüber den übrigen

Betroffenen als zugestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung so-

wie die zur Einsicht ausgelegten Un-

terlagen sind in Kürze auch auf der In-

ternetseite des Regierungspräsidiums

Karlsruhe unter:

www.rp-karlsruhe.de

Abteilungen / Referat 24 - Recht, Plan-

feststellung / Aktuelle Planfeststellungs-

verfahren / Aktuelle Planfeststellungs-

beschlüsse zugänglich gemacht.

Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der

zur Einsicht bei o.g. Stadtverwaltung

ausgelegten Unterlagen.

gez.Fundis