Stadt & Leute

Hausnummer ist Pflicht

Die Stadt Heidelberg weist die Hauseigentümerinnen und -eigentümer darauf hin, dass sie nach nach der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung verpflichtet sind, ihr Gebäude mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer ist über oder neben dem Gebäudeeingang in einer Höhe von maximal drei Metern anzubringen und muss von der Straße aus gut lesbar sein. Befindet sich der Hauseingang nicht an der Straßenseite, ist die Nummer an der Gebäudeecke anzubringen, die dem Grundstückszugang am nächsten ist. Bei zurückgesetzten Gebäuden kann die Hausnummer auch am Eingang zum Grundstück angebracht werden.

Die Stadt Heidelberg kann auf Grund der Verordnung Haus-eigentümer/innen zum Anbringen von Hausnummern verpflichten, wenn das im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Wer keine Hausnummer anbringt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Eine gut sichtbare Hausnummer dient nicht zuletzt auch dem eigenen Schutz: Polizei, Feuerwehr oder Arzt finden im Notfall das Gebäude leichter.