Stimmen aus dem Gemeinderat

DIE HEIDELBERGER

Nils Weber

OB in Rechtsfragen nicht sattelfest

Stadtrat Nils Weber

Der Streit zwischen der OB und dem Ersten Bürgermeister (EBM) in der letzten Gemeinderatssitzung und anschließend in der Öffentlichkeit offenbart, wie schon (z.B.) beim Streit um die Anwendbarkeit des Ausländerfragebogens, daß die OB in Rechtsfragen nicht sattelfest ist. In beiden Fragen kann man zwar inhaltlich die Auffassung der OB teilen: Der Fragebogen aus Stuttgart ist überprüfenswert und die strikte Ablehnung der Hoppschen Stadionpläne ist (zumindest) zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Das gibt der OB aber nicht das Recht, sich über zwingende Rechtsvorschriften hinwegzusetzen. Den Erlaß aus Stuttgart muss sie befolgen, auch wenn er ihr inhaltlich nicht paßt. Und das Anhörungsrecht des Gemeinderats sowie das Rederecht eines Beigeordneten muß sie beachten, auch wenn der Bürgermeister inhaltlich eine andere Auffassung vertritt. Nach § 33 der Gemeindeordnung nehmen die Beigeordneten (Bürgermeister) an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teil. Sie haben zwar kein Stimmrecht, können aber in der Beratung zu allen Gemeindeangelegenheiten und jederzeit ihre Ansicht äußern. Die OB hätte dem EBM daher in der Reihenfolge der vorliegenden Wortmeldungen das Wort erteilen müssen. Stattdessen hat sie den EBM erst auf dessen Protest hin und dann auch erst am Schluss der Debatte zu Wort kommen lassen. Dieses Verfahren widerspricht nicht nur der Gemeindeordnung, sondern auch dem Gebot der fairen Versammlungsleitung. Nicht die OB, sondern der Gemeinderat bestimmt die Strategie der Stadt. Der Gemeinderat hat deshalb ein Recht darauf, die Meinung eines Dezernenten, der sich zu Wort meldet, in der Reihenfolge seiner Wortmeldung und nicht erst am Schluß der Debatte zu hören. Diesem Anhörungsrecht entspricht das Rederecht des Dezernenten, der insoweit ein Recht hat und nicht auf die Gnade der Vorsitzenden angewiesen ist. Das gilt erst recht, wenn sich, wie hier, der Dezernent meldet, in dessen Zuständigkeitsbereich – Bau und Sport – der Stadionbau fällt.