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Vegetationszeit beginnt

Ab 1. März beginnt die Vegetationszeit. Bis zum 30. September dürfen keine Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Schilf- und Röhrichtbestände gefällt, gerodet oder auf andere Weise zerstört, abgeschnitten oder erheblich beeinträchtigt werden. Ebenso ist es nicht erlaubt, Bäume mit Horsten oder Wohnhöhlen zu besteigen. Diese Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes stellen einen allgemeinen Grundschutz für Tiere und Pflanzen dar. Hier gibt es weitere Informationen über die Schutzbestimmungen während der Vegetationszeit.