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Bahnstadt

Ohne Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat am 16. Februar die Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Bahnstadt“. Trotz intensiver Bemühungen konnte bislang keine Einigung mit dem Eigentümer des größten Teils der Bahnstadt-Flächen, der aurelis Real Estate, erzielt werden. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist das stärkste Instrument, das das Baugesetzbuch zur Verfügung stellt. Seine Anwendung setzt voraus, dass die geplante Maßnahme von besonderer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung einer Kommune ist.