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GAL

Dr. Barbara Greven-Aschoff

„Blaue Heimat“ erhalten

Gemeinderätin Dr. Barbara Greven-Aschoff
Gemeinderätin Dr. Barbara Greven-Aschoff

Der Streit um die „Blaue Heimat“ zeigt wieder einmal, wie schwierig die Entscheidungsfindung zwischen divergierenden, für sich allein berechtigten Interessen ist. Da ist die GGH, Eigentümerin der „Blauen Heimat“, die darauf achten muss, dass sie wirtschaftlich handelt, dass sie möglichst die ökologischen Standards der lokalen Agenda im Wohnungsbau einhält, dass sie eine ausgleichende wohnungspolitische Funktion in Heidelberg wahrnimmt. Auf der anderen Seite steht das Interesse, die Zeugnisse der historischen städtebaulichen Entwicklung zu erhalten. Die „Blaue Heimat“ ist ein Kulturdenkmal besonderer Art. Sie ist ein Beispiel des modernen Städtebaus der Zwanziger Jahre und steht für eine Phase der Wohnungspolitik, „die sich den Wohnbedürfnissen breiter Arbeiter- und Mittelschichten zuwandte und sich ihrer städtebaulichen Dimension ebenso bewusst war wie ihrer sozialen Verpflichtung“ (Dr. Clemens Zimmermann, Fachmann für historischen und genossenschaftlichen Städtebau). Auch heute ist die soziale Verpflichtung ein Thema. Denn meiner Meinung nach bedeutet ein Abriss, dass das soziale Gefüge entscheidend verändert wird und die jetzigen Mieter bei einem Neubau herausgedrängt werden, weil sie die dann wesentlich höheren Mieten nicht mehr zahlen können. Das Argument der GGH, familiengerechte Wohnungen schaffen zu wollen, ist sicher richtig. Genauso richtig ist jedoch, dass wir zunehmend allein stehende, ältere Menschen, Alleinerziehende und Singles mit geringeren Einkommen haben werden, für die ebenfalls Wohnraum zur Verfügung zu stellen ist. Das soll auch in Handschuhsheim möglich sein.

Ich gehe davon aus, dass eine maßvolle Sanierung möglich und auch wirtschaftlich darstellbar ist. Zwar erreichen wir nicht die neuesten ökologischen Standards – die haben wir auch nicht bei der sanierten Altstadt oder in der Weststadt – aber wir können das Kulturdenkmal zusammen mit einer Verbesserung der Wohnsituation erhalten. Wenn die GGH eine besondere Verantwortung in Hinblick auf den Denkmalschutz übernimmt, so ist meines Erachtens auch die Stadt gefordert, dies durch einen Zuschuss zu unterstützen. Welche Art der Sanierung durchgeführt wird, lässt sich erst dann sinnvoll entscheiden, wenn die obere Denkmalschutzbehörde ihre Stellungnahme abgegeben hat und Kompromisslinien deutlich werden. Die Genehmigung zu einem Abriss – davon gehe ich aus – wird sicher nicht erteilt werden.