Stimmen aus dem Gemeinderat
SPD
Dr. Karin Werner-Jensen
Kein Verkauf der GGH
Zurzeit versuchen manche Kommunen, die eigenen Wohnungsbaugesellschaften zu verkaufen, um die städtischen Haushalte zu sanieren. In Heidelberg wird es das mit der SPD nicht geben! In Dresden ist es aber bereits durchgeführt. In Freiburg sind CDU, Grüne und Freie Wähler (man beachte die interessante Mischung!) ihrem grünen Oberbürgermeister Salomon gefolgt, der die städtische Wohnungsbaugesellschaft verkaufen wollte. SPD und FDP waren strikt dagegen. Die Bürgerinnen und Bürger Freiburgs teilten deren Auffassung und zeigten dem grünen OB die rote Karte. 70,5 Prozent haben sich in einem Bürgerentscheid gegen den Verkauf stadteigener Wohnungen entschieden. Die Menschen, insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen, erwarten zu Recht von den politisch Verantwortlichen, dass sie sich aus dem sensiblen Gebiet der breiten Wohnraumversorgung nicht davonstehlen. Das Menschenrecht „Wohnen“ darf nicht der Gewinnerwartung privater Investoren geopfert werden. Die Kommune muss mit wirtschaftlicher Größe den Menschen, die es aus eigenem Vermögen nicht schaffen, durch eigene Unternehmen bezahlbaren Wohnraum bereitstellen.
Folgende ergänzende Anmerkungen: Im Gesellschaftsvertrag der GGH § 2 ist der Zweck und Gegenstand der Gesellschaft festgeschrieben, nämlich „im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung und unter Beachtung der Ziele der Schonung der Umwelt und der zukunftsgerechten städtebaulichen Gestaltung, vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicher zu stellen. Danach hat die GGH vor allem für ärmere Menschen Wohnraum vorzuhalten. Dies sollen mindestens die Hälfte der rund 7.500 Wohnungen sein. Auch Familien mit Kindern müssen bezahlbare Wohnungen finden. Nur eine städtische Wohnungsbaugesellschaft kann diese Aufgaben verlässlich sicherstellen.
Falls ein Oberbürgermeister meint, allein klären zu können, welche Rolle die GGH spielen wird, darf ich darauf hinweisen, dass dies die Geschäftsführung vorschlägt und der Aufsichtsrat zu beschließen hat. Nach §§93, 116 AktG sind Aufsichtsratsmitglieder primär Inhaber eines ungebundenen, höchstpersönlichen Mandats und nicht Vertreter der Kommune. Es erfolgt Abstimmung in eigenem Namen und nicht im Namen der Kommune, primär sind die Belange der GmbH und die Interessen der Kommune wahrzunehmen. Mit mir als Mitglied des Aufsichtsrates und mit der SPD wird es keinen Verkauf der GGH geben.
Informationen über die SPD-Fraktion finden Sie auf unserer Homepage: www.spd-fraktion-heidelberg.de