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Pflichten bei Schnee und Eis

Die Stadt ist gerüstet – auch Anlieger müssen räumen

Der städtische Winterdienst ist auf Schnee und Eis vorbereitet. Bei Winterwetter tragen auch die Anliegerinnen und Anlieger Verantwortung.

Einsatzbereit: ein Streuwagen der Stadt
Bei der Stadt Heidelberg stehen noch bis April 2012 bis zu 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Winterdienst bereit. (Foto: Stadt Heidelberg)

Der Winterdienst räumt die wichtigsten Straßen und Radwege – für die Gehwege sind die Anlieger zuständig. Diese müssen öffentliche Gehwege, Treppen und verkehrsberuhigte Bereiche werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr räumen und streuen. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über bis 21 Uhr abends. Der Schnee muss so an den Gehwegrand geschoben werden, dass Fußgänger ungehindert passieren und die Straße überqueren können. Zum Schutz der Umwelt dürfen zum Streuen nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden, keine auftauenden Mittel. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand mit maximal einem Drittel Salzanteil verwendet werden. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, ist ein solches Gemisch generell nicht erlaubt.