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Räumpflicht bei Schnee und Eis

Hauseigentümer sind bei Schnee und Eis dafür verantwortlich, dass öffentliche Gehwege oder Treppen vor ihrem Grundstück geräumt sind. Das gilt auch für nicht bebaute Grundstücke. Geräumt oder gestreut werden muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Fällt danach Schnee, ist unverzüglich zu räumen oder streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr. Um die Umwelt zu schonen, darf zum Streuen nur Sand oder Splitt verwendet werden. Ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand, mit maximal einem Drittel Salzanteil, ist nur in Steillagen oder am Hang zulässig, teilt die Stadt Heidelberg mit.