Stadt & Leute

Land erhöht Förderdarlehen

Um die Belastungen der Familien nach dem Wegfall der Eigenheimzulage zu vermindern, hat das Land Baden-Württemberg die Höhe der bisherigen Förderdarlehen teilweise verdoppelt und die anfängliche Zinsverbilligung verbessert. Ab sofort können Anträge auf Förderung des Erwerbs von eigengenutztem Wohnraum eingereicht werden. Die Anträge für Maßnahmen im Stadtgebiet Heidelberg sind beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, einzureichen. Auskünfte erteilen Norbert Großkinsky, Telefon 58-25120, und Jörg Mergenthaler, Telefon 58-25130.

Ausführliche Informationen zur Förderung des Wohneigentums und Antragsformulare sind unter www.heidelberg.de und unter www.L-Bank.de zu finden. Auf der städtischen Homepage findet sich unter dem Navigationspunkt „Planen, Bauen, Wohnen“ rechts ein Link zu den Förderprogrammen.