Stadt & Leute

Gesprächsleitfaden ausgesetzt

Stadt Heidelberg wird Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung nicht anwenden

Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Heidelberg wird wegen verfassungsrechtlicher Bedenken den vom baden-württembergischen Innenministerium entworfenen Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung von Muslimen nicht anwenden. Das hat Heidelbergs Oberbürgermeisterin Beate Weber dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech in einem Brief vom 19. Januar mitgeteilt.

In ihrer Begründung verweist die Oberbürgermeisterin darauf, dass die Vorgabe des Ministeriums, wonach bei Muslimen grundsätzlich Zweifel an deren Verfassungstreue bestehe, gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoße. Zwar halte auch sie eine Überprüfung der Loyalitätserklärung bei Einbürgerungsbewerbern für notwendig, nicht aber in Form des vorgelegten Gesprächsleitfadens. Sie könne nicht erkennen, so Weber, „warum nur Bewerber muslimischen Glaubens diesem Zweifel ausgesetzt sein sollen“. Ferner sei ihr unklar, „wie der Gesprächsleitfaden mit den darin enthaltenen 30 Fragen zu einer Identifizierung von verfassungsfeindlichen Kandidaten führen soll“. Vor allem gelte das für bestimmte Fragen, beispielsweise zur Homosexualität, die in persönliche Bereiche reichten, die für eine staatliche Überprüfung unzugänglich bleiben müssen. Außerdem sei der Gesprächsleitfaden insofern untauglich, als die vorformulierten Fragen dazu führten, dass sich problematische Kandidaten gezielt im Vorfeld auf deren Beantwortung vorbereiten könnten und das Gespräch so seinen eigentlichen Zweck verfehle.

Oberbürgermeisterin Beate Weber schlägt vor, die weitere Vorgehensweise in einer gemeinsamen Gesprächsrunde mit Vertretern der kommunalen Verwaltungsspitzen und unter Vorsitz des baden-württembergischen Innenministers abzustimmen.