Stadt & Leute

Hallen 01 und 02 geschlossen

Bis zum Nachweis der Standsicherheit wurde die Nutzung von städtischer Seite untersagt

Die Halle 01 und die Halle 02 dürfen zurzeit wegen fehlender baurechtlicher Genehmigung nicht mehr genutzt werden. Ein entsprechender Bescheid des zuständigen Amtes für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt ist am 16. Januar dem Betreiber übermittelt worden. „Bad Reichenhall zeigt uns, wie wichtig es ist, bei intensiv genutzten Hallen besonders sorgfältig zu sein“, so Oberbürgermeisterin Beate Weber.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Amt für Baurecht und Denkmalschutz das Atelier Kontrast als Veranstalter informiert, dass eine Nutzung der Hallen über den genehmigten Zeitraum hinaus (31. Dezember 2005) nur zugelassen werden kann, wenn eine durchgreifende statische Untersuchung erfolgt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hallen so lange nicht genutzt werden dürfen, bis ein entsprechendes Gutachten die Standsicherheit nachweist. Ein solches Gutachten ist bisher nicht vorgelegt worden. Trotzdem fanden Veranstaltungen in beiden Hallen statt.

Für die Nutzung der Halle 02 war am 16. Januar 2002 eine befristete Baugenehmigung mit der Nutzung „Künstleratelier“ erteilt worden. Am 9. Juli 2002 war eine Nutzungserweiterung für regelmäßige Musikdarbietungen und Tanzveranstaltungen zugelassen worden. Die Genehmigung für die Halle 02 war zuletzt mit Bescheid vom 26. Juli 2005 bis 31. Dezember 2005 verlängert worden. Am 4. Dezember 2003 war für die Halle 01 eine ebenfalls befristete Nutzung als „Ausstellungsraum“ erteilt worden. Auch diese Genehmigung war zuletzt bis 31. Dezember 2005 befristet.

Bei Erteilung der Genehmigungen für die Nutzung beider Hallen ging die Baurechtsbehörde davon aus, dass allenfalls eine kurzzeitige Nutzung für Veranstaltungszwecke zugelassen werden kann. Im Hinblick auf die nur kurzzeitige Nutzung wurden die befristeten Genehmigungen erteilt, obwohl eine durchgreifende statische Untersuchung des Tragwerks der Hallen nicht stattgefunden hatte.

Durchgeführt wurde eine einfache Begutachtung durch einen Prüfstatiker, die zu dem Ergebnis führte, dass eine ausreichende Standsicherheitsreserve nur gegeben ist, wenn das Hallendach mit keinen zusätzlichen Lasten beschwert wird. Daher war angeordnet worden, dass die Hallen nicht genutzt werden dürfen, wenn Schnee auf dem Dach liegt. Außerdem wurde das Anbringen von Lasten an der Dachkonstruktion untersagt.

Bereits im Dezember 2004 teilte der Prüfstatiker, der die Hallen begutachtet hatte, dem Amt für Baurecht und Denkmalschutz mit: „Im Hinblick auf eine längerfristige Nutzung der Halle halte ich eine durchgreifende statische Untersuchung für notwendig, um alle bisher nicht geklärten Unsicherheiten (oder auch Sicherheiten), welche sich aus Detailausbildungen ergeben, zu erfassen. Mit den bisher angewandten Mitteln ist es nicht möglich, eine ausreichende Tragfähigkeit festzustellen. Hierzu sollte ein Prüfingenieur der Fachrichtung Metallbau herangezogen werden.“

Solange der Veranstalter ein entsprechendes Gutachten nicht vorlegt, kann die Durchführung weiterer Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen werden.