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Über die Kommission für Grundsatzfragen
Die Kommission für Grundsatzfragen wurde gegründet, um die veränderten Rahmenbedingungen, die sich durch die Umgestaltung des Ausländerrates/Migrationsrates (AR/MR) im Jahr 2004 ergeben haben, mittels Formulierung interner Regeln und Arbeitsabläufe neu zu bestimmen.
Zu diesem Zweck beschäftigt sich die Kommission in erster Linie mit der Ergänzung und Erweiterung der Geschäftsordnung, mit dem Ziel, eine effizientere problemorientierte Arbeitsweise sicherzustellen. Des Weiteren ist es die Aufgabe der Kommission, die Leitlinien der Ausländerpolitik darzustellen und Argumentationshilfen zu Grundsatzfragen zu formulieren. Hierbei ist die Ausarbeitung von Leitlinien und Argumentationshilfen zu Grundsatzfragen der Ausländer-, Flüchtlings- und Migrationspolitik, wie z. B. Aufenthaltsstatus, Arbeitserlaubnis, Zuwanderungsgesetz, Gleichstellung von Ausländern und Migranten, die wichtigste Aufgabe dieser Kommission.
Der Ausländerrat/Migrationsrat der Stadt Heidelberg ist hierbei ganz d’accord mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 27.10.2005. Das EU-Parlament ist der Auffassung: „Was die Integration von Einwanderern betrifft, fordert das Parlament das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament für Migranten, die sich seit mindestens drei Jahren dauerhaft in der EU aufhalten“.
In der Präambel der Satzung der Stadt Heidelberg heißt es: „Die Stadt Heidelberg bekennt sich zur Gleichbehandlung ihrer Bevölkerung ausländischer Herkunft in der städtischen Gemeinschaft. Sie bejaht und fördert die Teilnahme aller Einwohner/innen ausländischer Herkunft an der politischen Willensbildung und Mitbestimmung und wird sich auf allen politischen Ebenen für das Ziel der Gewährung des Kommunalwahlrechts für Migranten/Migrantinnen aktiv einsetzen“.
In Zeiten, in denen von Ausländern sehr viel abverlangt wird – das Prinzip fordern und fördern ist hier aufzugreifen – ist es schön auch etwas gefördert zu werden. Denn Fakt ist, das von den Migranten zu recht sehr viel gefordert wird. Es wird ihnen allerdings sehr viel zugemutet, man denke nur an die irrwitzigen Einbürgerungstests. Da kann es nicht sein, dass auf der einen Seite ein Migrant sich zu einem „Musterbürger“ entwickeln soll und auf der anderen Seite nicht mal kommunales Wahlrecht hat, obwohl sie/er schon seit mehreren Jahrzehnten in diesem Land lebt. In Ländern wie Schweden, die das Kommunalwahlrecht für alle ausländischen Mitbürger eingeführt haben, erweist sich dieses Recht als wahre Integrationsmaßnahme. Darüber hinaus tragen „Einwanderer im hohen Maße zum Wohlstand und zur wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten“ bei.
Der Ausländerrat/Migrationsrat Heidelbergs bedauert ebenso wie das EU-Parlament, dass es dem EU-Rat nicht gelungen ist eine gemeinsame Einwanderungspolitik festzulegen. Stattdessen wird sich wieder auf die Aspekte der Strafverfolgung (Wiederzulassungsabkommen, Polizeikontrollen an den Grenzen usw.) konzentriert. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, die Wahrnehmung des Phänomens der Migration durch die europäischen Bürger zu verändern, „insbesondere durch eine aktive Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie durch die Behandlung der Geschichte der Migration an den Schulen“.
Der AR/MR unterstützt die Politik des EU-Parlaments und wird sich weiterhin für die Belange der Ausländer und Migranten in seiner Stadt einsetzen. Weiterhin und noch mehr als in vergangenen Jahren hoffen wir auf die Unterstützung der Stadt Heidelberg und ihrer Bürger/innen.
Verantwortlich für den Inhalt: Ausländerrat/Migrationsrat der Stadt Heidelberg, Geschäftsstelle: Telefon 58-10360, E-Mail auslaenderrat@heidelberg.de.