Stadtentwicklung

Schutz für den alten Dorfkern

Die Stadt Heidelberg lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem Informationsabend über die Erhaltungssatzung Neuenheim – „Alter Dorfkern“ am Dienstag, 29. Januar, um 18 Uhr in das Seniorenzentrum Neuenheim, Uferstraße 12, ein. Der Gemeinderat hat die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den alten Dorfkern von Neuenheim mit seinen schmalen Gassen und kleinteiligen Gebäuden beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Schulzengasse und der westlichen Brückenkopfstraße, die Sackgasse und den Marktplatz mit seinen Gebäuden sowie einzelne Gebäude in der Ladenburger Straße. Der Entwurf der Erhaltungssatzung kann noch bis zum 15. Februar 2013 im Technischen Bürgeramt und unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Stellungnahmen zur Satzung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.