Stadtentwicklung

Qualitätssiegel für die Weststadt

Gesamtanlagenschutz soll das einheitliche Bild des Stadtteils bewahren

Der Gemeinderat hat am 15. März 2012 die Weststadt als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt.

Die Weststadt Ecke Rohrbacherstraße/Dantestraße: Der Gesamtanlagenschutz soll unter anderem die stilistische Vielfalt der Gründerzeit im Stadtteil schützen.
Die Weststadt Ecke Rohrbacherstraße/Dantestraße: Der Gesamtanlagenschutz soll unter anderem die stilistische Vielfalt der Gründerzeit im Stadtteil schützen. (Foto: Rothe)

Die beschlossene „Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Weststadt Heidelberg“ ist kein Ersatz für den Denkmalschutz für Einzelgebäude, sondern ein Mittel, um das historische Stadt-, Orts- und Platzbild des Stadtteils zusätzlich zu schützen. Dem schützenswerten Bild der Gesamtanlage Weststadt kommt somit über die einzelnen Kulturdenkmale hinaus ein übergreifender Denkmalwert zu.

Ziel der Satzung ist es, das einheitliche Bild der gründerzeitlichen Epoche von der städtebaulichen Idee der Bebauungspläne über die Integration mehrerer Bauformen (Villa, Mehrfamilienhaus, Mietshaus) bis hin zur stilistischen Vielfalt der Gründerzeit zu bewahren. Der Schutz umfasst das äußere Bild der Weststadt, wie es sich dem Betrachter vom Gaisberghang aus bietet, sowie das innere Bild des Stadtteils mit seinen durch die historische Bebauung geprägten Straßen und Plätzen, Grün- und Freiflächen. In der Satzung sind auch besondere Bauwerke, die die Stadträume prägen, angeführt.

Die Satzung hat zur Folge, dass nun jede Veränderung am Erscheinungsbild der Gesamtanlage genehmigungspflichtig ist. Dies gilt vor allem für Veränderungen an Dächern und an den Fassaden, das Anbringen von Jalousien, Markisen, Werbeanlagen und Außenbeleuchtungen sowie Antennen oder Satellitenempfangsanlagen, Funkmasten und Solaranlagen, sofern die genannten Anlagen vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.

Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Veränderung das Bild der Gesamtanlagen nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde. Die Satzung führt zwar zu einem formalen Genehmigungsvorbehalt für Baumaßnahmen aller Art, beinhaltet aber kein Veränderungsverbot. Sie schützt das Erscheinungsbild der sichtbaren Teile von Gebäuden und Anlagen, auch wenn diese nicht nach dem Denkmalschutzgesetz als Einzeldenkmal geschützt sind.

Die neue Gesamtanlagenschutzsatzung kann für Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der Gesamtanlage (Bau-)Maßnahmen durchführen, auch steuerliche Vorteile in Form von Sonderabschreibungen bringen. Dies ist insbesondere für die Bewohner selbstgenutzter Häuser oder Eigentumswohnungen interessant.

Ein Beirat begleitet das Genehmigungsverfahren

Nach dem Vorbild der Gesamtanlagenschutzsatzung „Alt Heidelberg“ soll auch für die Weststadt ein Beirat eingerichtet werden. Dieser gibt zu Vorhaben im Bereich der Gesamtanlagenschutzsatzung zu baukünstlerischen Fragen, die für die Erhaltung oder weitere Gestaltung des Stadtbildes von erheblicher Bedeutung sind, Stellungnahmen ab. Der Beirat wirkt als ständige Expertenkommission ausschließlich beratend.

Weitere Infos

Weitere Informationen zur Gesamtanlagenschutzsatzung im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Telefon 06221 58-25690.