Stimmen aus dem Gemeinderat

CDU

Martin Ehrbar

Radverkehr

Martin Ehrbar

Das Zusammenleben in einer Gesellschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Dieses allgemeine Gebot gilt ausdrücklich und ganz besonders auch im Straßenverkehr: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Von dieser Grundregel der StVO fühlen sich viele Radfahrer in Heidelberg offenbar leider nicht angesprochen.

Das hat weitreichende Folgen: Anfang Januar verursachte ein unbeleuchteter Radfahrer einen Unfall zweier Autos. Anschließend verließ er ohne Meldung die Unfallstelle. Ein anderer Radfahrer ohne Beleuchtung erlitt im August 2009 bei einem Unfall tödliche Verletzungen. Das jedoch ist nur die Spitze des Eisbergs. Nicht jeder Unfall muss mit Verletzungen oder gar tödlich enden, oft verursachen Radfahrer Sachschäden und lassen die Geschädigten hilflos zurück. Abhilfe könnte ein Fahrradkennzeichen schaffen, wie es in der Schweiz und in Liechtenstein in Form einer „Velovignette“ besteht. Das erleichtert zum einen die Verfolgung von Unfallverursachern und erfordert zum anderen eine zwingenden Haftpflichtversicherung, die für Schäden an fremden Eigentum aufkommt. Die Motivation zur Flucht wird dadurch stark begrenzt.

Zudem lassen sich zahlreiche folgenlose Ordnungswidrigkeiten täglich auf Heidelbergs Straßen beobachten, von fehlender Beleuchtung über rücksichtsloses und verkehrsgefährdendes Verhalten bis hin zu telefonierendem Radfahrern. Der dadurch drohenden Gefahr sowohl für diese Radfahrer selbst als auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer muss durch vermehrte Kontrollen, verbunden mit Sanktionen, Einhalt geboten werden. Letztlich kann die Unfallgefahr aber nur dann nachhaltig eingedämmt werden, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer ihrer Verantwortung bewusst sind. Dazu zählt vorausschauendes Fahren ebenso wie bei schlechten Witterungsverhältnissen (insbesondere bei Glätte in den Wintermonaten), die die sichere Beherrschung des Rades unmöglich machen, auf den öffentlichen Nahverkehr auszuweichen. Dieses Mindestmaß an Vernunft darf und muss im allgemeinen Interesse und zum Selbstschutz von jedem erwartet werden.