Thema der Woche

Altstadt: Die Mischung macht´s

Gemeinderat beschließt Bebauungsplan „Östliche Altstadt“ und bewahrt den Nutzungsmix von Wohnhäusern, Gaststätten und Einzelhandel

Der Gemeinderat traf am 22. Oktober eine wegweisende Entscheidung: Er verabschiedete mit großer Mehrheit den Bebauungsplan „Östliche Altstadt“, der den vorhandenen Mix von Wohn-, Gaststätten- und Einzelhandelsnutzung in diesem Teil der Altstadt bewahren soll.

In der Unteren Straße beziehen die Gastwirte mit Plakaten Position. (Foto: Rothe)
In der Unteren Straße beziehen die Gastwirte mit Plakaten Position. (Foto: Rothe)

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans war die stetige Zunahme gastronomischer Betriebe, die zu einer Verdrängung von Geschäften und zu Belastungen für die Altstadtbewohner/-innen führt. Der Bebauungsplan schiebt nun der weiteren Ansiedlung von Schank- und Speisewirtschaften einen Riegel vor. Bestehende Gastronomiebetriebe genießen Bestandsschutz; bereits erteilte Genehmigungen zur Umwandlung von Geschäften in Gaststätten behalten ihre Gültigkeit.

Plan umfasst drei Teilbereiche

Der Bebauungsplan soll den historischen, innerstädtischen Bereich von Heidelberg planungsrechtlich ordnen. Es ist die erste zusammenhängende Betrachtung der östlichen Altstadt und für große Bereiche des Plangebietes auch das erste eigene Planungsrecht. Der Geltungsbereich erstreckt sich von der Marstallstraße und Grabengasse im Westen bis etwa zur Kisselgasse im Osten, von der Lauerstraße und Oberen Neckarstraße im Norden bis zur Merianstraße, Zwingerstraße und Karlstraße im Süden. Das Gebiet ist in drei Bereiche unterteilt (Sondergebiet Kernaltstadt, Besondere Wohngebiete 1-3 und Sondergebiet Universität), für die jeweils unterschiedliche Regelungen gelten.

Hauptziel ist die Sicherung und Stärkung der historisch gewachsenen Mischung aus Kernstadt-Funktionen (zentrale Einrichtungen der Verwaltung, universitäre, kulturelle und kirchliche Einrichtungen, Einzelhandel, Beherbergungsstätten, Schank- und Speisewirtschaften) und der Wohnnutzung.

Kein Einfluss auf den Lärm

Der Bebauungsplan begrenzt die Gaststättenanzahl; definiert Zonen, die dem Wohnen vorbehalten bleiben sollen und soll gewährleisten, dass Gaststätten den Einzelhandel nicht verdrängen. Die Lärmentwicklung im öffentlichen Raum kann er nicht beeinflussen.

Ein Baustein von vielen

Bei der Diskussion im Gemeinderat bestand denn auch weitgehende Einigkeit, dass der Bebauungsplan – der seine Wirkung eher langfristig entfaltet – „nur ein einziger Baustein in einem Geflecht aus Maßnahmen ist“, wie Stadtrat Thomas Krcal (SPD) sagte. Auch Dr. Jan Gradel (CDU) betonte: „Lärm, Dreck, Rucksacktrinken, das regeln wir nicht über einen Bebauungsplan.“ Für Stadträtin Margret Hommelhoff ist „der vorliegende Plan nicht das geeignete Mittel“, er sei „für Gastronomen zu restriktiv“, sagte sie für die FDP, die gegen den Bebauungsplan stimmte. Weitere Infos unter www.heidelberg.de/gemeinderat. (rie)