Stimmen aus dem Gemeinderat

CDU

Martin Ehrbar

Stuttgart 21

Martin Ehrbar

Der Landtag hat nun entschieden: Am 27.11.2011 soll es zur Volksabstimmung in Baden-Württemberg über das „S21-Kündigungsgesetz” kommen. Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass dieses Vorgehen nicht nur einen verfassungsrechtlichen, sondern auch einen politischen Drahtseilakt darstellt. Denn das Projekt ist unzweifelhaft demokratisch legitimiert: Nicht erst durch den – freilich hilfreichen – Schlichtungsprozess wurde das Projekt in den Fokus der allgemeinen Auseinandersetzung gestellt. Seit 1993 haben der Stuttgarter Gemeinderat und der baden-württembergische Landtag hunderte Debatten über Stuttgart 21 geführt und bindende Beschlüsse gefasst. Im Rahmen der Planfeststellung wurden 11.500 Einsprüche eingereicht und behandelt. Eine Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss hatte vor dem VGH Mannheim keinen Erfolg.

Die vielfache Behauptung, die lange Dauer des Projekts stelle die früher gefassten Beschlüsse in Frage, vermag ebenfalls kaum zu überzeugen. In zahlreichen Wahlkämpfen und Wahlen stand das Projekt im Mittelpunkt des politischen Diskurses, das gilt auch und insbesondere für die Landtagswahl im März 2011. Das Ergebnis: 102 der 138 gewählten Abgeordneten gehören Parteien an, die für Stuttgart 21 stehen, das sind mehr als 73 Prozent.

Aber nun besteht am 27. November erneut die Möglichkeit, Flagge zu zeigen. Tausende neue Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Verkehrstechnisch wird Stuttgart 21 einem höheren Fahrgastaufkommen gerecht und gewährleistet schnellere, komfortablere Verbindungen. Für den Güterverkehr werden erhöhte Kapazitäten geschaffen, die Straßenbelastung abgebaut. Gerade der Rhein-Neckar-Raum wird profitieren, denn für Mannheim und Heidelberg wird der Anschluss an den Stuttgarter Flughafen und die Landesmesse attraktiver. Ein Ausstieg hingegen würde Millionen Euro kosten und alle Chancen vergeben.

Die Frage wird sein: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage, Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)' zu?” Mit Blick auf die Vorteile für Baden-Württemberg und insbesondere auch für Heidelberg sollte die Antwort „Nein” lauten: Nein zum Kündigungsgesetz = Ja zu Stuttgart 21.