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Wohlige Wärme – optimal geregelt
Im Virtuellen Beratungszentrum gibt’s Tipps für gut geregelte Raumwärme in der kalten Jahreszeit
Draußen ist es wieder kalt, und die Heizung läuft täglich. Bei allen neu eingebauten oder modernisierten Heizungsanlagen wird die Raumwärme über eine witterungsgeführte Regelung gesteuert. Richtig eingestellt kann sie viel Geld sparen. Ein Infoblatt im Virtuellen Beratungszentrum auf der Website der Stadtwerke Heidelberg zeigt, was zu beachten ist.
Die richtige Einstellung macht´s
Wichtig beim Neueinbau einer witterungsgeführten Regelung ist es, dass die Werkeinstellung vom Heizungsinstallateur an Ihr Haus angepasst wird. Auch Selbsteinstellen ist möglich, wenn Sie die richtigen Angaben treffen; das Info hilft Ihnen dabei weiter. Entscheidend ist auch die richtige Auswahl der Technik: Eine gute Heizungsregelung erkennen Sie daran, dass sie möglichst einfach und selbsterklärend ist. Außerdem sollte sie es Ihnen ermöglichen, für die Ferien und das Wochenende eigene Einstellungen festzulegen. Sehr komfortabel sind auch Regelungen, die die aktuellen Außen- und Vorlauftemperaturen anzeigen. Denn so können Sie überprüfen, ob Ihre Heizungsregelung auch funktioniert.
Thermostatventile gut genutzt
Ventile regeln die Temperatur in jedem Raum einzeln. Sie sind auch bei Altanlagen Pflicht. Das Ventil schließt sich automatisch, wenn der Raum über die eingestellte Temperatur hinaus erwärmt wird. Damit ein Thermostatventil richtig funktioniert, muss um den Temperaturfühler Raumtemperatur herrschen. Es darf weder von Vorhängen verdeckt noch senkrecht über dem Ventil angebracht sein. In beiden Fällen schließt sich sonst das Ventil, obwohl der Raum noch nicht warm genug ist.
Viele Nutzer drehen das Thermostatventil bis zum Anschlag auf, um den Raum schneller aufzuwärmen. Der Raum wird so aber nur überheizt – und das ist teuer. Richtig angewendet, können die Thermostatventile bis zu 20 Prozent Energie einsparen. Und noch ein Tipp: Bei nur einem Grad weniger Raumtemperatur reduziert sich der Heizenergiebedarf um sechs Prozent.
Weitere Infos
Mehr Infos dazu finden Sie unter www.swhd.de oder im Broschüren-Download des Virtuellen Beratungszentrums.