Stadt & Leute

Gut gerüstet für die kalte Jahreszeit

Winterdienst der Stadt ist auf Schnee und Eis bestens vorbereitet

Wenn im Wetterbericht der erste Schneefall angekündigt wird, steht der Winterdienst vom Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg schon bereit. Die städtischen Streumittellager sind wieder aufgefüllt und die Maschinen umgerüstet.

Alle Maschinen sind für den Winterdienst einsatzbereit, die Streumittellager gefüllt, jetzt fehlen nur noch Eis und Schnee. (Foto: Rothe)
Alle Maschinen sind für den Winterdienst einsatzbereit, die Streumittellager gefüllt, jetzt fehlen nur noch Eis und Schnee. (Foto: Rothe)

Offiziell begann die Winterdienstbereitschaft am 13. November und endet am 2. April. Bei Schnee und Glatteis dauert der Winterdienst von vier Uhr morgens bis 22 Uhr. Der anschließende Notdienst sorgt bis ein Uhr und an den Wochenenden bis vier Uhr für freie Straßen.

In erster Linie werden die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, Zufahrten zu Krankenhäusern und Schulen sowie zu Gewerbegebieten und die wichtigsten Radwege geräumt und gestreut. Danach sind die wichtigen Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen an der Reihe. Für alle anderen Wohnstraßen besteht keine Räum- und Streupflicht. Trotzdem befreien die städtischen Mitarbeiter nach und nach diese von Schnee und Eis.

An besonders kritischen Stellen sind die Streugutkisten zur Selbsthilfe wieder gefüllt. Das Streusalz ist nur für glatte Straßen gedacht, nicht für die Gehwege. Um die Umwelt zu schonen, wird auf den Gehwegen der Schnee geräumt, danach Splitt oder Sand gestreut. Auf den Straßen muss Salz eingesetzt werden. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand verwendet werden, mit maximal einem Drittel Salzanteil.

Die Anlieger schaufeln die Gehwege frei

Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag, bis 21 Uhr abends. Der Schnee sollte an den Gehwegrand oder, falls der Platz nicht ausreicht, an den Straßenrand geschoben werden. Das gefahrlose Überqueren der Straße muss jedoch gewährleistet bleiben. Der Schnee darf nicht in der Straßenrinne oder den Straßeneinläufen „entsorgt“ werden. Zum Schutz der Umwelt dürfen nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden. Wie der Winterdienst dürfen auch Anlieger keine auftauenden Mittel benutzen, außer in Steillagen oder am Hang, wo auch ihnen ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand erlaubt ist. Dort, wo Salz an Wurzeln von Bäumen und Sträuchern geraten kann, ist ein solches Gemisch nicht gestattet.