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Bakterien sind gierig nach Stickstoff

Abwasserzweckverband nimmt Deammonifikationsanlage in Betrieb – 1.200 Tonnen Kohlendioxid werden jährlich eingespart

Für über vier Millionen Euro hat der Abwasserzweckverband (AZV) Heidelberg eine Anlage zur Deammonifikation (Stickstoff-Elimination) errichtet, die bereits im August fertig war, aber erst jetzt anlässlich der Verbandsversammlung offiziell eingeweiht wurde.

Einweihung der Deammonifikationsanlage durch den AZV-Vorsitzenden Bernd Stadel (vorn). (Foto: Rothe)
Einweihung der Deammonifikationsanlage durch den AZV-Vorsitzenden Bernd Stadel (vorn). (Foto: Rothe)

Bei der Deammonifikation nach dem Demon-Verfahren handelt es sich um ein neuartiges biologisches Verfahren zur Behandlung hoch stickstoffhaltiger Prozesswässer, die bei der Entwässerung von Klärschlamm anfallen.

In der Vergangenheit wurden die Prozesswässer aus der Schlammentwässerung erneut in den Kläranlagenzulauf eingeleitet und anschließend im Großklärwerk gereinigt. Hierbei handelt es sich um Wässer, die einen rund 20 bis 30 Mal höheren Stickstoffgehalt aufweisen als der reguläre Kläranlagenzulauf.

Es hat sich gezeigt, dass zukünftig eine gesicherte Stickstoffentfernung nur mittels Zugabe von Kohlenstoff möglich gewesen wäre. Mit der Zugabe von Kohlenstoff wäre jedoch eine jährliche CO2-Emission von etwa 1.200 Tonnen verbunden. Das alternative Demon-Verfahren arbeitet ohne Kohlenstoff. Spezielle Bakterien, die einmalig aus Österreich eingeführt wurden, sorgen für den Abbau des Stickstoffs.

Die Einsparung an Kohlendioxid entspricht in etwa den Emissionen eines Mittelklassewagens auf einer Fahrstrecke von 8,3 Millionen Kilometern. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens der Deammonifikation besteht darin, dass der Energieverbrauch gegen-über den herkömmlichen biologischen Verfahren um etwa 60 Prozent sinkt.

Der Probebetrieb zum Nachweis der Abbauleistung und Betriebskosten verlief positiv. Bei garantierten jährlichen Betriebskosten von maximal 38.000 Euro lag die Abbauleistung des Stickstoffes mit 90 Prozent deutlich über der geforderten und garantierten Mindestabbauleistung von 80 Prozent. Die Gesamtkosten von 4,1 Millionen Euro werden zur Hälfte mit der Abwasserabgabe verrechnet. Insgesamt ergibt sich für den Gebührenzahler eine Entlastung von rund zwei Millionen Euro.

Um dem enormen Interesse der Fachwelt gerecht zu werden, führte der AZV am 11. November ein Fachsymposium zum Thema Prozesswasserbehandlung mit dem Schwerpunkt der Deammonifikation durch. (rie)