Stadt & Leute
Kontrollen dienen dem Verbraucherschutz
Seit Beginn dieses Jahres ist die Lebensmittelüberwachung eine Aufgabe der Stadt Heidelberg
Im Rahmen der Verwaltungsreform des Landes ist am 1. Januar 2005 die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung in Heidelberg vom Wirtschaftskontrolldienst der Polizei auf die Stadt Heidelberg übergegangen, wo sie das Amt für öffentliche Ordnung wahrnimmt. Im Gespräch mit dem STADTBLATT blickten jetzt Amtsleiter Dr. René Pöltl und seine in der Lebensmittelhygiene und -kontrolle tätigen Mitarbeiter/innen auf die ersten elf Monate ihres Engagements im Verbraucherschutz zurück.
Schon vor der Verwaltungsreform war das Amt für öffentliche Ordnung die für Heidelberg zuständige Stelle für Lebensmittelhygiene und -sicherheit. Seit Jahresbeginn liegen nun alle Zuständigkeiten in einer Hand und die Stadt ist nicht mehr nur anordnende, sondern auch überwachende Behörde – rundum verantwortlich für den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung durch die im Verkehr befindlichen Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs.
Dadurch hat sich das Aufgabengebiet mächtig erweitert, die Personalausstattung dagegen weniger. Drei Vollzeitstellen wurden der Stadt vom Land für den Vollzug der Lebensmittelkontrollen zugesprochen. Weil dies angesichts von allein mehr als 600 Gaststätten möglicherweise nicht ausreichen könnte, hatte sich Oberbürgermeisterin Beate Weber persönlich beim Ministerpräsidenten für eine Erhöhung der Stellenzahl eingesetzt. Aber die Stuttgarter Entscheidung war unumstößlich.
Gut gestartet
Dennoch, so Amtsleiter Pöltl, ist die Lebensmittelüberwachung gut vorbereitet und mit einem guten Team gestartet. Neben den drei Kontrolleuren sind zwei Verwaltungskräfte in der von Klaus-Jürgen Kamradek geleiteten Gewerbeabteilung unmittelbar mit dieser Aufgabe befasst: Volker Heß leitet das Sachgebiet Gewerberecht, Heimaufsicht und Lebensmittelsicherheit und Sylvia Wimmer koordiniert die Überwachungstätigkeit der Kontrolleure. Die beiden Amtsveterinäre Dr. Klaus Zuber und Dr. Margit Koch stehen als Sachverständige zur Verfügung.
Zwei der Kontrolleure sind Polizeibeamte des ehemaligen Wirtschaftskontrolldienstes, die der Stadt so lange zur Verfügung stehen, bis sie genügend eigene Kontrolleure ausgebildet hat. Die dritte Stelle ist mit einem städtischen Lebensmittelkontrolleur besetzt; ein weiterer Mitarbeiter durchläuft gerade die sich über zwei Jahre erstreckende Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur.
Die Hauptaufgabe der Kontrolleure besteht in der Überwachung von Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs. Dazu gehören Lebensmittel und Zusatzstoffe sowie Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder mit dem Körper des Menschen – zum Beispiel Kosmetika – in Berührung zu kommen. Außerdem kümmern sich die Kontrolleure auch um die Preisangaben, häufig aufgrund von Verbraucherbeschwerden.
Bisher 780 Kontrollen
Rund 1.900 Betriebe, die mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen umgehen, gibt es in Heidelberg, dazu etwa 650 Gaststätten sowie Betriebskantinen, Küchen in Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen. Ungefähr 780 Betriebskontrollen wurden in den ersten elf Monaten dieses Jahres durchgeführt, wobei häufig Mehrfachkontrollen desselben Betriebs notwendig waren. 564 Proben wurden zur Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) gezogen. Vor allem diese Probenahmen auf Anforderung sind laut Sachgebietsleiter Heß äußerst zeitaufwändig.
Angebot für Vereine
Die Kontrollen erstrecken sich auch auf Stände bei Straßenfesten. „Das ist keine Schikane,“ betont Dr. Pöltl. Sondern eine Hilfestellung für Vereine und Gruppen, die sonst – beispielsweise beim Verkauf von Hackfleisch oder Sahnetorte – aus Unwissenheit die erforderlichen Hygienevorschriften nicht einhalten und sich dadurch strafbar machen. „Hier ist Beratung dringend angebracht und wird auch gerne angenommen,“ versichert Abteilungsleiter Kamradek.
Bei 60 Prozent der kontrollierten Gaststätten hatten die Lebensmittelkontrolleure Anlass zu Beanstandungen, die aber meist durch einzelne Auflagen schnell behoben werden konnten. In 48 Fällen mussten jedoch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Und in 16 Gaststätten wurde wegen schwerwiegender hygienischer Mängel zum Schutz der Gäste sogar eine vorübergehende Schließung der Küche angeordnet.
Zwar konnten nach Beseitigung der Missstände und erfolgreicher Nachkontrolle die Gaststätten weiterbetrieben werden. Aber: „Jede Schließung hat unweigerlich ein Strafverfahren zur Folge,“ betont Lebensmittelkontrolleur Alfred Obländer.
Kein geregelter Dienst
Obländer und seine Kollegen kennen keine geregelte Dienstzeit. Sie machen ihre unangemeldeten Kontrollbesuche auch abends und an Wochenenden, erklärt Sylvia Wimmer. Das Amt für öffentliche Ordnung ist als Lebensmittelüberwachungsbehörde ebenfalls rund um die Uhr erreichbar. Während der allgemeinen Dienststunden ist das Amtssekretariat (Telefon 58-17000) Anlaufstelle, in der übrigen Zeit sind es die Polizeireviere.
Wenn der Verdacht besteht, dass Verstöße gegen die Lebensmittelvorschriften zu Erkrankungen führten, wird gegebenenfalls sofort eine Probe gezogen und dem zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt zugeleitet, sagt Dr. Pöltl. Einen Tipp, wie sich so etwas im häuslichen Bereich vermeiden lässt, gibt Alfred Obländer: Die Temperatur im Kühlschrank werde häufig niedriger empfunden als sie in Wirklichkeit ist, was für die Aufbewahrung von Lebensmitteln problematisch sein kann. Hier helfe, ein Thermometer in den Kühlschrank zu legen. (br.)