Stimmen aus dem Gemeinderat
GAL
Susanne Bock
Die Stadtverwaltung...
Fonds (frz.): Geldmittel, Geldvorrat
Am 14.12.1995, heute vor zehn Jahren, wurde aufgrund eines Leitantrags des Gemeinderates der so genannte Fonds Aktive Beschäftigungspolitik eingerichtet. Schon damals zeichnete sich ab, dass zur Beseitigung von Langzeitarbeitslosigkeit – insbesondere von gering qualifizierten Menschen – auch andere Wege gegangen werden mussten. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich seitdem nicht entspannt, im Gegenteil; bei Einfachstarbeitsplätzen gibt es in der Region einen Rückgang gering qualifizierter Beschäftigung um ca. 30 Prozent! (von 8,9 Prozent Arbeitslosen in Heidelberg sind 30,6 Prozent Langzeitarbeitslose); Ziel des Fonds ist, für gering qualifizierte Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt wenig Chancen haben, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen bzw. soziale Beschäftigungsträger zu unterstützen, die solche Arbeitsplätze ermöglichen. Vor Augen bleibt natürlich, über diesen Weg dann doch den Zugang zum Haupt- („Ersten“) Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In Heidelberg sind mit großem Engagement die im Verbund für Beschäftigung zusammengeschlossenen Träger VBI, Werkstatt und IFA und die Heidelberger Dienste in diesem Bereich tätig. Wenn folgende sozialen Voraussetzungen – neben den fachlichen – erfüllt sind, soll die Verwaltung jährlich bis zu 2 Mio. Euro aus den Haushaltsmitteln zur Vergabe an Unternehmen einsetzen:
• in einem Unternehmen müssen nachweislich in angemessenem Umfang Heidelberger Langzeitarbeitslose beschäftigt sein, diese müssen in einem durch Dritte geförderten Beschäftigungsverhältnis auf tariflicher Basis eingestellt oder aus einer anderen Beschäftigungsmaßnahme übernommen sein (Langzeitarbeitslose: länger als 2 Jahre arbeitslos oder länger als ein Jahr, weil schwer vermittelbar, z.B. schwer vermittelbare junge Menschen, körperlich oder psychisch Behinderte, Suchtkranke...).
• gewährleistet muss sein, dass parallel qualifizierte soziale und fachliche Betreuung erfolgt.
• wird ein Arbeitnehmer für gemeinnützige Arbeit durch die Anstellungsträger Heidelberger Dienste oder Verbund für Beschäftigung an Dritte „ausgeliehen“, sind die Voraussetzungen auch erfüllt.
Wir gehen davon aus, dass auch dieses Jahr, wie angekündigt, die zur Verfügung stehende Summe von den Fachämtern voll ausgeschöpft wird. Angesichts der nach wie vor prekären Arbeitsmarktsituation muss allerdings ernstlich ins Auge gefasst werden, ob die seit 10 Jahren unveränderte finanzielle Ausstattung des Fonds nicht nach oben angepasst werden sollte. Übrigens kann jeder Privatmensch die Dienste der oben genannten Beschäftigungsträger in Anspruch nehmen!