Stadt & Leute

Gewerbliche Straßennutzung jetzt beantragen

Nach der öffentlichen Diskussion über das Herausstellen von Dekorationsgegenständen vor Gewerbebetrieben hat der Gemeinderat die Richtlinien für die gewerblichen Sondernutzungen der öffentlichen Flächen (Straßen, Plätze, Gehwege, Fußgängerbereiche) geändert. Den Gewerbetreibenden stehen jetzt neue Möglichkeiten zur Verfügung, um auf ihren Betrieb aufmerksam zu machen.

Die Richtlinien unterscheiden zwischen dem Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung, also der erweiterten Altstadt, in der unter anderem aus Gründen des Denkmalschutzes nur bestimmte Nutzungen erlaubt sind, und dem übrigen Stadtgebiet. Während im besonders geschützten Bereich nur jeweils eine Werbetafel oder ein Dekorationsgegenstand oder bis zu zwei Pflanzen herausgestellt werden dürfen, ist im sonstigen Stadtgebiet die Regelung freizügiger.

Warenständer sind in der Altstadt nur für frisches Obst und Gemüse und für Blumen sowie auf Plätzen zusätzlich für Postkarten und Zeitungen zulässig, wenn die Waren zum üblichen Sortiment der Betreiber gehören. Im übrigen Stadtgebiet können alle Waren, die im Geschäft angeboten werden, auch draußen präsentiert werden.

Wichtig ist, dass für all diese Nutzungen eine Erlaubnis erforderlich ist. Diese ist schon deshalb nötig, weil aus Verkehrssicherheitsgründen bestimmte – auch individuelle – Auflagen erteilt werden müssen. Es könnte sonst leicht zu Gefährdungen z. B. für Kinder kommen, die beim Überqueren der Straße nicht rechtzeitig erkannt werden.

Die Erlaubnisse für Nutzungen außerhalb der Altstadt erteilt das Amt für öffentliche Ordnung, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-17530 oder 06221 58-17460, Fax 06221 58-17980, E-Mail amtfueroeffentlicheordnung@Heidelberg.de.

Um den Gewerbetreibenden unnötige Wege zu ersparen und weil in der Altstadt ohnehin der Denkmalschutz beteiligt werden muss, sollten Erlaubnisse für die Altstadt gleich beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-25710 oder 06221 58-25590, Fax 06221 58-25900, E-Mail baurechtsamt@heidelberg.de, oder beim Technischen Bürgeramt, Kornmarkt 1, Prinz Carl, Erdgeschoss, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-25250, E-Mail technisches.buergeramt@heidelberg.de, beantragt werden.

Niemand muss befürchten, beim falschen Amt zu landen, weil die Ämter eng zusammenarbeiten und Anträge für den jeweils anderen Bereich selbstverständlich weiterleiten.

Über Einzelheiten wie z.B. das Material oder die Größen der Gegenstände sowie über die Gebühren informieren Hinweisblätter, die per Post, E-Mail, Fax oder telefonisch bei den angegebenen Ämtern angefordertwerden können. Formulare finden Sie im Internet auf www.heidelberg.de im "Bürgerservice - Was finde und erledige ich wo?" unter dem Stichwort "Straße (Sondernutzung)".