Stadt & Leute
Hinweis zur OB-Wahl für nichtmeldepflichtige Bürgerinnen und Bürger
Am 22. Oktober wählt Heidelberg eine neue Oberbürgermeisterin/einen neuen Oberbürgermeister. Formale Voraussetzung zur Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Grundlage bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses bildet das Melderegister der Stadt Heidelberg. Alle Bürger/innen, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, werden hierbei von Amts wegen eingetragen. Nicht berücksichtigt werden können Bürger/innen, die nicht der allgemeinen Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind. Von der Meldepflicht befreit sind zum einen Mitglieder ausländischer diplomatischer Missionen und ausländischer konsularischer Vertretungen und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, falls diese weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben. Befreit sind ebenfalls Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.
Um bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters wählen zu können, müssen die betroffenen Bürger/innen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dem Antrag muss außerdem eine Eidesstattliche Versicherung beigelegt werden, die bestätigt, dass die Betroffenen die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Die entsprechenden Vordrucke sind in allen Bürgerämtern erhältlich. Die Anträge müssen bis spätestens 1. Oktober 2006 in einem der Bürgerämter eingehen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Wahldienststelle unter den Telefonnummern 06221 58-13550, 58-13560 und 58-13580 gerne zur Verfügung.