

Das
Kurpfälzische Museum Heidelberg
sucht zum 01. Januar 2018 eine/einen
Kulturmanagerin/Kulturmanager
zunächst befristet für ein Jahr. Bei Bewährung und entsprechender Gemeinderatsentscheidung
ist im Anschluss die Perspektive für eine unbefristete Weiterbeschäftigung gegeben.
Die Stadt Heidelberg möchte auf den Konversionsflächen im Gebäude der ehemaligen ameri-
kanischen Kommandantur nach deren baulichen Instandsetzung das
Mark-Twain-Center für
transatlantische Beziehungen
einrichten.
Ihre Schwerpunktaufgabe in der ersten Phase im Jahr 2018 ist zunächst die Schaffung der
konzeptionellen Voraussetzungen durch das Erstellen eines Betriebs-, Nutzungs- und Raum-
konzepts.
In der zweiten Phase wird vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Heidel-
berg für die Einrichtung des Mark-Twain-Center zum Haushalt 2019/2020 die Umsetzung und
Realisierung des Konzepts durch die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber angestrebt.
Die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren
Informationen finden Sie unter
www.heidelberg.de/stellenausschreibungen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä-
giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse
bis spätestens 16. September 2017
bei der
Stadtverwaltung Heidelberg
Personal- und Organisationsamt
Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg
oder per E-Mail an:
bewerbung@heidelberg.de.
stadtblatt
/ 13. September 2017
10
BEKANNTMACHUNGEN
geführt, die räumlich vom festgelegten
Sanierungsgebiet umfasst werden:
FlstNr. 20001/1, 20004, 20004/3, 20005,
20005/1, 20005/2, 20005/3, 20005/4, 20005/5,
20005/6, 20005/7, 20005/8, 20006, 20007,
20008, 20009, 20011, 20013, 20014, 20017,
20018, 20018/1, 20019, 20020, /20020/2,
20020/3, 20020/4, 20020/5, 20022, 20023,
20023/1, 20024, 20025, 20026, 20027/1, 20030,
20031, 20032, 20034/1, 20035, 20036, 20038,
20038, 20041, 20041/2, 20042, 20043, 20044,
20045, 20046, 20048, 20049, 20049/1, 20050,
20051, 20052, 20053, 20056, 20056/1, 20057,
20058, 20059, 20060, 20061, 20062, 20063,
20064, 20065, 20069, 20069/1, 20070, 20071,
20072,20074,20075,20075/1,20075/2,20075/4,
20076, 20077, 20078, 20098, 2098/1, 20099,
20100, 20100/1, 20101, 20102, 20103, 20104,
20105, 20106, 20107, 20108, 20109, 20110,
20111,20111/2,20112,20112/1,20112/2,20112/3,
20112/4,20112/5,20112/6,20112/7,20114,20117,
20118, 20119, 20120, 20120/1, 20121, 20122,
20124, 20126, 20128, 20129, 20129/3, 20129/4,
20129/5, 20130, 20131/1, 20131/2, 20132, 20133,
20134, 20135, 20135/1, 20136, 20137, 20138,
20139,20140,20141,20143,20144,20145,20146,
20147,20148,20149,20150,20153,20154,20155,
20156,20157,20158, 20159,20161,20163,20164,
20166, 20167, 20168, 20169, 20170, 2017120172,
20173, 20175, 20176, 20180, 20181, 20182,
20183, 20184, 20184/1, 20185, 20186, 20190,
20191, 20192, 20193, 20193/2, 20194, 20194/1,
20194/2, 20195, 20196, 20197, 20198, 20199,
20202, 20203, 20204, 20205, 20206, 20207,
20207/1, 20208, 20209, 20369, 20370, 20371,
20373, 20374, 20375, 20376, 20376/1, 20376/2,
20377, 20378, 20379, 20380, 20381, 20382,
20385, 20386, 20387, 20388/1, 20390, 20392/1,
20393, 20394, 20395, 20396, 20398, 20399,
20400, 20401, 20402, 20402/1, 20403, 20404,
20405, 20406, 20407, 20408, 20409, 20410,
20411, 20412, 20413, 20414, 20414/1, 20415,
20416, 20416/45, 20416/46, 20416/47, 20416/48,
20422, 20422/1, 20425, 20426, 20430/4, 20431,
20437, 20438, 20439, 20440, 20440/1, 20441,
20442, 20443, 20443/1, 20443/3, 20444, 20445,
20445/1, 20445/2, 20447, 20447/1, 20450,
20450/1, 20452, 20453, 20455, 20457/1, 20459/2,
20468, 20477, 20479, 20480, 20481, 20482,
20483, 20484, 20485, 20494, 20497, 20498,
20498/1, 20499, 20502, 20503, 20504, 20505,
20506, 20507, 20516/1, 20519, 20519/1, 20523/1,
20524,20524/1,20525,20526,20526/1,20526/4,
20537, 20550/7, 20550/8, 20550/9, 20550/10,
20550/11, 20638, 20638/2, 20638/3, 20368/4,
20670, 20671, 20672, 20671/1, 20671/2, 20671/3,
21570,21572/13,21613/1,21615/1,21619/1,21700,
21700/1,21700/7,21701/5,21702,21702/2,21703,
21703/1,21704,21706,21706/1,21706/2,21706/4,
25135,25136,25137, 25283,25284,25288,25289,
25289/9, 25290, 25291, 25293, 25293/1, 25294,
25348, 25350, 25351, 25351/2, 25354, 25355,
25776, 25777/1, 25779, 25782, 25915, 25915/1,
26010,26011,26024,26024/1
Jedermann kann die Aufhebungssatzung
über die förmliche Festlegung des Sanie-
rungsgebietes „Heidelberg Rohrbach“ mit
Erläuterung im Technischen Bürgeramt
der Stadt Heidelberg während der allge-
meinen Öffnungszeiten einsehen und
Auskunft über den Inhalt erhalten.
Ort: Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG
Kornmarkt 1,69117 Heidelberg
Telefon:
06221/58 252500
Öffnungszeiten:
Montag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
8:00 bis 12.00 Uhr
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un-
beachtlich
1.
eine nach § 214 Absatz 1 Nummer 1 bis 3
beachtliche Verletzung der dort bezeich-
netenVerfahrens- und Formvorschriften,
2.
eine unter Berücksichtigung des § 214
Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplans und des Flächennut-
zungsplans und
3.
nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit der Bekanntmachung des Flächen-
nutzungsplanes oder der Satzung schrift-
lich gegenüber der Stadt Heidelberg unter
Darlegung des die Verletzung begründen-
den Sachverhalts geltend gemacht wor-
den sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn
Fehler nach § 214 Abs.2a beachtlich sind.
Heidelberg,den 5.September 2017
Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt
Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO
Eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg oder aufgrund
dieses Gesetzes beim Zustandekommen
dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor-
schriften über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder die Be-
kanntmachung der Satzung, ist gemäß
§ 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg unbeachtlich,
wenn nicht der Bürgermeister dem Be-
schluss nach § 43 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg wegen Ge-
setzwidrigkeit widersprochen hat oder
wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach
Bekanntmachung die Rechtsaufsichts-
behörde den Beschluss beanstandet
hat oder wenn nicht die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschrift unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver-
letzung in der beschriebenen Art geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ab-
lauf der genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
JAHRESABSCHLUSS 2016
HEIDELBERG EVENT GMBH
Die Gesellschafterversammlung der Hei-
delberg Event GmbH hat am 17.07.2017 den
Jahresabschluss 2016 festgestellt.
Der Jahresüberschuss beträgt 46.592,33 €.
Der Jahresabschluss ist in der Zeit vom 18.
September bis 29.September 2017 montags
bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr in
der Neuenheimer Landstraße 5,69120 Hei-
delberg, öffentlich ausgelegt. Die Prüfung
des Jahresabschlusses und des Lageberich-
tes hat zu keinen Einwänden geführt.
JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschafterversammlung der In-
ternationalen Bauausstellung Heidelberg
GmbH hat am 16.08.2017 den Jahresab-
schluss 2016 festgestellt.
Der Jahresabschluss führte einen Über-
schuss von 995,03 €, der auf Folgejahre
vorgetragen wird.
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses
wurde ein uneingeschränkter Bestäti-
gungsvermerk erteilt, auch bei der ergän-
zenden Prüfung nach § 53 HGrG ergaben
sich keine Beanstandungen.
Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht
werden in der Zeit vom 2.– 11.10.2017 mon-
tags bis freitags von 9:30 bis 16:30 Uhr in
den Büroräumen der Gesellschaft in der
Emil-Maier-Str.16 öffentlich ausgelegt.
Internationale Bauausstellung
Heidelberg GmbH
Emil-Maier-Str.16,69115 Heidelberg
Geschäftsführer Prof.Michael Braum
DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST
BREITET SICH AUS
In Europa breitet sich die Afrikanische
Schweinepest (ASP) aus. Vor diesem Hin-
tergrund warnt das Bürgeramt der Stadt
Heidelberg vor dem leichtfertigen Um-
gangmit schweinehaltigen Produkten auf
Reisen von und nach Osteuropa.Denn das
Risiko wird als hoch eingeschätzt, dass
ASP durch illegale Mitnahme und Entsor-
gung von kontaminiertemMaterial in die
Wildschweinepopulation Deutschlands
eingeschleppt wird. Die Verschleppung
der Tierseuche kann auf diesem Wege
über große Distanzen erfolgen.
Seit 2014 gibt es ASP- Seuchenausbrüche in
den Baltischen Staaten und Polen. Diesen
Sommer wurde nun Ende Juni plötzlich
erstmalig in Tschechien bei Wildschwei-
nen und Ende Juli in einer Kleinsthaltung
bei Hausschweinen in Rumänien ASP fest-
gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass
diese anzeigepflichtige Tierseuche, die
auf den Menschen nicht übertragbar und
somit ungefährlich ist, über die großen
Entfernungen durch die Reiseaktivität
der Menschen verbreitet wurde. Denn die
Krankheit kann außer durch den direkten
Kontakt mit infizierten Tieren auch indi-
rekt übertragen werden – wie z. B. durch
Fahrzeuge, kontaminierte Kleidung und
Ausrüstungsgegenstände – und vor allem
dadurch, dass Tiere kontaminierte Speise-
abfälle oder Produkte aus Schweinefleisch
zu sich nehmen. Um Letzteres möglichst
zu verhindern, müssen Speisereste drin-
gend sachgemäß in verschlossene Müllbe-
hältern entsorgt werden.
Haben sich Schweine infiziert, entwickeln
sie sehr schwere,aber unspezifische Allge-
meinsymptome.Der Erreger ist gegenüber
Umwelteinflüssen sehr stabil und in Tier-
kadavern oder Fleisch monatelang über-
lebensfähig. Auch Hausschweine können
sich an dieser hochansteckenden und für
die Tiere in aller Regel tödlich verlaufen-
den Viruserkrankung anstecken.
Zur Früherkennung einer möglichen Ein-
schleppung in die hiesige Wildschwein-
population wird in Zusammenarbeit
mit der Jägerschaft seit Längerem ein
flächendeckendes, landesweites Moni-
toring bei Wildschweinen durchgeführt.
Die Bekämpfung der Seuche sieht eine
Tötung von betroffenen Beständen bei
Hausschweinen und weiträumige Sperr-
maßnahmen vor. Dies hätte erhebliche
wirtschaftliche Folgen; die gesetzlich vor-
geschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen
und die entstehenden Handelsrestriktio-
nenwürden hohe Kosten hervorrufen.
ÖFFENTLICHE ERINNERUNG
An die Zahlung folgender Forderungen
wird erinnert:
Abschluss- und Vorauszahlungen
von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus
Erst- oder Nachveranlagungen nach den
zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs-
aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist
bereits abgelaufen ist.
Wird eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt,
sowerden vomFälligkeitstag ab die gesetz-
lichen Säumniszuschläge berechnet.
Gleiches gilt für sonstige städtische Steu-
ernachforderungen, deren Fälligkeit im
Einzelfall besonders festgesetzt oder ver-
einbart wurde und inzwischen eingetreten
ist,sowie für fällige Gebühren und Beiträge.
Teilnehmer am
SEPA–Lastschriftman-
dat
(ehem. Bankeinzugsermächtigung)
werden gebeten, selbst keine Zahlung zu
veranlassen. Für diesen Personenkreis
gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht.
Ferner erinnert das Kämmereiamt da-