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Das

Kurpfälzische Museum Heidelberg

sucht zum 01. Januar 2018 eine/einen

Kulturmanagerin/Kulturmanager

zunächst befristet für ein Jahr. Bei Bewährung und entsprechender Gemeinderatsentscheidung

ist im Anschluss die Perspektive für eine unbefristete Weiterbeschäftigung gegeben.

Die Stadt Heidelberg möchte auf den Konversionsflächen im Gebäude der ehemaligen ameri-

kanischen Kommandantur nach deren baulichen Instandsetzung das

Mark-Twain-Center für

transatlantische Beziehungen

einrichten.

Ihre Schwerpunktaufgabe in der ersten Phase im Jahr 2018 ist zunächst die Schaffung der

konzeptionellen Voraussetzungen durch das Erstellen eines Betriebs-, Nutzungs- und Raum-

konzepts.

In der zweiten Phase wird vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Heidel-

berg für die Einrichtung des Mark-Twain-Center zum Haushalt 2019/2020 die Umsetzung und

Realisierung des Konzepts durch die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber angestrebt.

Die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren

Informationen finden Sie unter

www.heidelberg.de/stellenausschreibungen

.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä-

giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse

bis spätestens 16. September 2017

bei der

Stadtverwaltung Heidelberg

Personal- und Organisationsamt

Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg

oder per E-Mail an:

bewerbung@heidelberg.de

.

stadtblatt

 / 13. September 2017

10

BEKANNTMACHUNGEN

geführt, die räumlich vom festgelegten

Sanierungsgebiet umfasst werden:

FlstNr. 20001/1, 20004, 20004/3, 20005,

20005/1, 20005/2, 20005/3, 20005/4, 20005/5,

20005/6, 20005/7, 20005/8, 20006, 20007,

20008, 20009, 20011, 20013, 20014, 20017,

20018, 20018/1, 20019, 20020, /20020/2,

20020/3, 20020/4, 20020/5, 20022, 20023,

20023/1, 20024, 20025, 20026, 20027/1, 20030,

20031, 20032, 20034/1, 20035, 20036, 20038,

20038, 20041, 20041/2, 20042, 20043, 20044,

20045, 20046, 20048, 20049, 20049/1, 20050,

20051, 20052, 20053, 20056, 20056/1, 20057,

20058, 20059, 20060, 20061, 20062, 20063,

20064, 20065, 20069, 20069/1, 20070, 20071,

20072,20074,20075,20075/1,20075/2,20075/4,

20076, 20077, 20078, 20098, 2098/1, 20099,

20100, 20100/1, 20101, 20102, 20103, 20104,

20105, 20106, 20107, 20108, 20109, 20110,

20111,20111/2,20112,20112/1,20112/2,20112/3,

20112/4,20112/5,20112/6,20112/7,20114,20117,

20118, 20119, 20120, 20120/1, 20121, 20122,

20124, 20126, 20128, 20129, 20129/3, 20129/4,

20129/5, 20130, 20131/1, 20131/2, 20132, 20133,

20134, 20135, 20135/1, 20136, 20137, 20138,

20139,20140,20141,20143,20144,20145,20146,

20147,20148,20149,20150,20153,20154,20155,

20156,20157,20158, 20159,20161,20163,20164,

20166, 20167, 20168, 20169, 20170, 2017120172,

20173, 20175, 20176, 20180, 20181, 20182,

20183, 20184, 20184/1, 20185, 20186, 20190,

20191, 20192, 20193, 20193/2, 20194, 20194/1,

20194/2, 20195, 20196, 20197, 20198, 20199,

20202, 20203, 20204, 20205, 20206, 20207,

20207/1, 20208, 20209, 20369, 20370, 20371,

20373, 20374, 20375, 20376, 20376/1, 20376/2,

20377, 20378, 20379, 20380, 20381, 20382,

20385, 20386, 20387, 20388/1, 20390, 20392/1,

20393, 20394, 20395, 20396, 20398, 20399,

20400, 20401, 20402, 20402/1, 20403, 20404,

20405, 20406, 20407, 20408, 20409, 20410,

20411, 20412, 20413, 20414, 20414/1, 20415,

20416, 20416/45, 20416/46, 20416/47, 20416/48,

20422, 20422/1, 20425, 20426, 20430/4, 20431,

20437, 20438, 20439, 20440, 20440/1, 20441,

20442, 20443, 20443/1, 20443/3, 20444, 20445,

20445/1, 20445/2, 20447, 20447/1, 20450,

20450/1, 20452, 20453, 20455, 20457/1, 20459/2,

20468, 20477, 20479, 20480, 20481, 20482,

20483, 20484, 20485, 20494, 20497, 20498,

20498/1, 20499, 20502, 20503, 20504, 20505,

20506, 20507, 20516/1, 20519, 20519/1, 20523/1,

20524,20524/1,20525,20526,20526/1,20526/4,

20537, 20550/7, 20550/8, 20550/9, 20550/10,

20550/11, 20638, 20638/2, 20638/3, 20368/4,

20670, 20671, 20672, 20671/1, 20671/2, 20671/3,

21570,21572/13,21613/1,21615/1,21619/1,21700,

21700/1,21700/7,21701/5,21702,21702/2,21703,

21703/1,21704,21706,21706/1,21706/2,21706/4,

25135,25136,25137, 25283,25284,25288,25289,

25289/9, 25290, 25291, 25293, 25293/1, 25294,

25348, 25350, 25351, 25351/2, 25354, 25355,

25776, 25777/1, 25779, 25782, 25915, 25915/1,

26010,26011,26024,26024/1

Jedermann kann die Aufhebungssatzung

über die förmliche Festlegung des Sanie-

rungsgebietes „Heidelberg Rohrbach“ mit

Erläuterung im Technischen Bürgeramt

der Stadt Heidelberg während der allge-

meinen Öffnungszeiten einsehen und

Auskunft über den Inhalt erhalten.

Ort: Technisches Bürgeramt

Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG

Kornmarkt 1,69117 Heidelberg

Telefon:

06221/58 252500

Öffnungszeiten:

Montag

8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch

8.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

8.00 bis 17.30 Uhr

Freitag

8:00 bis 12.00 Uhr

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un-

beachtlich

1.

eine nach § 214 Absatz 1 Nummer 1 bis 3

beachtliche Verletzung der dort bezeich-

netenVerfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214

Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung

der Vorschriften über das Verhältnis des

Bebauungsplans und des Flächennut-

zungsplans und

3.

nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche

Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres

seit der Bekanntmachung des Flächen-

nutzungsplanes oder der Satzung schrift-

lich gegenüber der Stadt Heidelberg unter

Darlegung des die Verletzung begründen-

den Sachverhalts geltend gemacht wor-

den sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn

Fehler nach § 214 Abs.2a beachtlich sind.

Heidelberg,den 5.September 2017

Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt

Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO

Eine Verletzung von Verfahrens- oder

Formvorschriften der Gemeindeordnung

für Baden-Württemberg oder aufgrund

dieses Gesetzes beim Zustandekommen

dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor-

schriften über die Öffentlichkeit der

Sitzung, die Genehmigung oder die Be-

kanntmachung der Satzung, ist gemäß

§ 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung

für Baden-Württemberg unbeachtlich,

wenn nicht der Bürgermeister dem Be-

schluss nach § 43 der Gemeindeordnung

für Baden-Württemberg wegen Ge-

setzwidrigkeit widersprochen hat oder

wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach

Bekanntmachung die Rechtsaufsichts-

behörde den Beschluss beanstandet

hat oder wenn nicht die Verletzung der

Verfahrens- oder Formvorschrift unter

Bezeichnung des Sachverhalts, der die

Verletzung begründen soll, schriftlich

geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver-

letzung in der beschriebenen Art geltend

gemacht worden, so kann auch nach Ab-

lauf der genannten Frist jedermann diese

Verletzung geltend machen.

JAHRESABSCHLUSS 2016

HEIDELBERG EVENT GMBH

Die Gesellschafterversammlung der Hei-

delberg Event GmbH hat am 17.07.2017 den

Jahresabschluss 2016 festgestellt.

Der Jahresüberschuss beträgt 46.592,33 €.

Der Jahresabschluss ist in der Zeit vom 18.

September bis 29.September 2017 montags

bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr in

der Neuenheimer Landstraße 5,69120 Hei-

delberg, öffentlich ausgelegt. Die Prüfung

des Jahresabschlusses und des Lageberich-

tes hat zu keinen Einwänden geführt.

JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschafterversammlung der In-

ternationalen Bauausstellung Heidelberg

GmbH hat am 16.08.2017 den Jahresab-

schluss 2016 festgestellt.

Der Jahresabschluss führte einen Über-

schuss von 995,03 €, der auf Folgejahre

vorgetragen wird.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses

wurde ein uneingeschränkter Bestäti-

gungsvermerk erteilt, auch bei der ergän-

zenden Prüfung nach § 53 HGrG ergaben

sich keine Beanstandungen.

Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht

werden in der Zeit vom 2.– 11.10.2017 mon-

tags bis freitags von 9:30 bis 16:30 Uhr in

den Büroräumen der Gesellschaft in der

Emil-Maier-Str.16 öffentlich ausgelegt.

Internationale Bauausstellung

Heidelberg GmbH

Emil-Maier-Str.16,69115 Heidelberg

Geschäftsführer Prof.Michael Braum

DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST

BREITET SICH AUS

In Europa breitet sich die Afrikanische

Schweinepest (ASP) aus. Vor diesem Hin-

tergrund warnt das Bürgeramt der Stadt

Heidelberg vor dem leichtfertigen Um-

gangmit schweinehaltigen Produkten auf

Reisen von und nach Osteuropa.Denn das

Risiko wird als hoch eingeschätzt, dass

ASP durch illegale Mitnahme und Entsor-

gung von kontaminiertemMaterial in die

Wildschweinepopulation Deutschlands

eingeschleppt wird. Die Verschleppung

der Tierseuche kann auf diesem Wege

über große Distanzen erfolgen.

Seit 2014 gibt es ASP- Seuchenausbrüche in

den Baltischen Staaten und Polen. Diesen

Sommer wurde nun Ende Juni plötzlich

erstmalig in Tschechien bei Wildschwei-

nen und Ende Juli in einer Kleinsthaltung

bei Hausschweinen in Rumänien ASP fest-

gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass

diese anzeigepflichtige Tierseuche, die

auf den Menschen nicht übertragbar und

somit ungefährlich ist, über die großen

Entfernungen durch die Reiseaktivität

der Menschen verbreitet wurde. Denn die

Krankheit kann außer durch den direkten

Kontakt mit infizierten Tieren auch indi-

rekt übertragen werden – wie z. B. durch

Fahrzeuge, kontaminierte Kleidung und

Ausrüstungsgegenstände – und vor allem

dadurch, dass Tiere kontaminierte Speise-

abfälle oder Produkte aus Schweinefleisch

zu sich nehmen. Um Letzteres möglichst

zu verhindern, müssen Speisereste drin-

gend sachgemäß in verschlossene Müllbe-

hältern entsorgt werden.

Haben sich Schweine infiziert, entwickeln

sie sehr schwere,aber unspezifische Allge-

meinsymptome.Der Erreger ist gegenüber

Umwelteinflüssen sehr stabil und in Tier-

kadavern oder Fleisch monatelang über-

lebensfähig. Auch Hausschweine können

sich an dieser hochansteckenden und für

die Tiere in aller Regel tödlich verlaufen-

den Viruserkrankung anstecken.

Zur Früherkennung einer möglichen Ein-

schleppung in die hiesige Wildschwein-

population wird in Zusammenarbeit

mit der Jägerschaft seit Längerem ein

flächendeckendes, landesweites Moni-

toring bei Wildschweinen durchgeführt.

Die Bekämpfung der Seuche sieht eine

Tötung von betroffenen Beständen bei

Hausschweinen und weiträumige Sperr-

maßnahmen vor. Dies hätte erhebliche

wirtschaftliche Folgen; die gesetzlich vor-

geschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen

und die entstehenden Handelsrestriktio-

nenwürden hohe Kosten hervorrufen.

ÖFFENTLICHE ERINNERUNG

An die Zahlung folgender Forderungen

wird erinnert:

Abschluss- und Vorauszahlungen

von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus

Erst- oder Nachveranlagungen nach den

zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs-

aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist

bereits abgelaufen ist.

Wird eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt,

sowerden vomFälligkeitstag ab die gesetz-

lichen Säumniszuschläge berechnet.

Gleiches gilt für sonstige städtische Steu-

ernachforderungen, deren Fälligkeit im

Einzelfall besonders festgesetzt oder ver-

einbart wurde und inzwischen eingetreten

ist,sowie für fällige Gebühren und Beiträge.

Teilnehmer am

SEPA–Lastschriftman-

dat

(ehem. Bankeinzugsermächtigung)

werden gebeten, selbst keine Zahlung zu

veranlassen. Für diesen Personenkreis

gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht.

Ferner erinnert das Kämmereiamt da-