Stadtentwicklung

Beteiligung als Chance zur Mitgestaltung

Über Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung diskutierten Heidelbergerinnen und Heidelberger

Rund 50 Bürgerinnen und Bürger waren am 12. Mai in die Volkshochschule gekommen, um einen Nachmittag lang über Bürgerbeteiligung zu diskutieren – konkret über die Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung.

Über Chancen und Grenzen der Bürgerbeteiligung diskutierten am 12. Mai Heidelbergerinnen und Heidelberger
Über Chancen und Grenzen der Bürgerbeteiligung diskutierten am 12. Mai Heidelbergerinnen und Heidelberger in der Volkshochschule. (Foto: Rothe)

Nicht das Contra in den Vordergrund stellen

Nach Meinung vieler Teilnehmer sollte bei Bürgerbeteiligung generell nicht das „Contra“ im Vordergrund stehen, sondern der Wille zur Mitgestaltung. Insofern wurde es begrüßt, dass Bürgerbeteiligung als ergebnisoffener Prozess angelegt ist. „Mit Bürgerbeteiligung haben wir die Chance, dass die gesamte Stadt vom Engagement der Bürger profitiert. Wenn wir uns nicht engagieren, vergeben wir diese Chance“, brachte es eine Teilnehmerin auf den Punkt.

Beteiligung auch bei kleinen Projekte wichtig

Dabei sollten nicht immer Großprojekte im Fokus stehen, sondern auch kleinere Vorhaben, bei denen die Bürger ihre konkrete Umgebung mitgestalten könnten. Insofern wurde die Vorhabenliste der Stadtverwaltung, also eine Übersicht zu allen geplanten Projekten der Stadt, sehr begrüßt. Die Teilnehmer wiesen aber auch darauf hin, dass die Beschreibung der Vorhaben nicht nur frühzeitig, sondern vor allem auch verständlich erfolgen sollte. Die erste Vorhabenliste soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

Möglichkeiten und Grenzen der Bürgerbeteiligung

Bei der Arbeit an den insgesamt vier Thementischen waren die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen der Bürgerbeteiligung ebenso Thema wie die gesetzten Grenzen. So können Bauvorhaben privater Investoren nur dann Gegenstand von Bürgerbeteiligung sein, wenn deren Genehmigung von der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans abhängig ist, also der Gemeinderat die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen muss. Dabei wurde der deutliche Wunsch geäußert, dass die Investoren in solchen Fälle sehr früh auf die Bürgerschaft zugehen und über Ihre Vorhaben informieren. Frühzeitige Information – darüber herrschte Einigkeit – ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für gelingende Bürgerbeteiligung.

Anregung für Bürgerbeteiligung

Das am stärksten kontrovers diskutierte Thema war die Frage, wer beim Gemeinderat Bürgerbeteiligung anregen darf. Bislang ist dies gemäß dem Leitlinienentwurf Gremien wie dem Ausländer- und Migrationsrat oder den Bezirksbeiräten vorbehalten, nicht jedoch den Stadtteilvereinen, die dieses Recht jedoch erneut für sich einforderten. Das stieß auf Zustimmung, aber auch auf Ablehnung, da manche Teilnehmer darin eine Privilegierung einzelner Vereine sehen. Diese Frage wird somit den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, der die Leitlinien ausgearbeitet hat, noch weiter beschäftigen – sicherlich mit dem Ziel, hier vor der Verabschiedung der Leitlinien im Gemeinderat am 25. Juli noch eine Lösung zu finden.

Bürgerbeteiligung

Weitere Informationen zur Bürgerbeteiligung: www.heidelberg.de/buergerbeteiligung .  (ds)