Thema der Woche
Eigentlich ein Provisorium
Das Grundgesetz trat als „Übergangslösung“ am 24. Mai 1949 in Kraft
Das Grundgesetz war ursprünglich bis zur Schaffung eines gesamtdeutschen Staates als Übergangslösung und Provisorium gedacht.
Nach der Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 wurde die Staatsgewalt durch die vier Siegermächte übernommen. Im Juli 1948 forderten die drei westlichen Militärgouverneure in den Frankfurter Dokumenten die Ministerpräsidenten in den neugeschaffenen Ländern auf, eine Verfassung zu schaffen.
Die Ministerpräsidenten kamen dieser Aufforderung nur widerstrebend nach, da sie keinen deutschen Teilstaat gründen wollten. Als Ausdruck des provisorischen Charakters gaben sie der verfassungsgebenden Versammlung den Namen Parlamentarischer Rat und lehnten auch den Begriff Verfassung ab.
Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen von den Abgeordneten des Parlamentarischen Rats angenommen und ein paar Tage später von den Westmächten genehmigt. Nach Billigung durch die Länderparlamente (mit Ausnahme Bayerns) trat es am 24. Mai 1949 in Kraft.
Im Laufe der Zeit hat sich das Grundgesetz als tragfähiges Fundament eines stabilen demokratischen Gemeinwesens bewährt. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 und im Zuge der europäischen Integration wurden verschiedene Änderungen im Grundgesetz vorgenommen, es kam aber nicht zu einer grundlegenden Reform oder gar einer neuen gesamtdeutschen Verfassung.
Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung wurden die Grundrechte fundamentale Grundlage des Grundgesetzes. Unter der Prämisse der Achtung der Menschenwürde ist nun alle staatliche Macht unmittelbar den Grundrechten verpflichtet.