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Im Tunnel nur mit Licht

Verkehrstipp: Seit 1. April gibt es das neue Verkehrszeichen „Tunnel“

Neu an der Tunneleinfahrt: das Schild „Tunnel“ (Zeichen 327), das im April in den amtlichen Verkehrszeichenkatalog aufgenommen wurde.

Zeichen 327 Tunnel
Leicht verständliches Verkehrsschild: „Zeichen 327 Tunnel“

Es besagt: Beim Durchfahren des Tunnels ist das Abblendlicht zu benutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten benutzt werden.

Ergänzt wird es durch das ebenfalls neue Zeichen 328, das auf Nothalte- und Pannenbuchten hinweist. Das neue Verkehrszeichen macht die bisherigen Schilder (zum Beispiel am Tunnelanfang „Licht an“, nach dem Tunnelende „Licht?“) überflüssig. Die Stadt Heidelberg wird die Beschilderung in Kürze austauschen.

Europäische Harmonisierung

Mit den ab April geltenden Ergänzungen der Straßenverkehrsordnung hat die Bundesregierung internationale Vorgaben, insbesondere der EG-Tunnelrichtlinie, in deutsches Recht übernommen. Die Sicherheit in Tunneln war nach mehreren Unglücken, unter anderem im Montblanc-, Tauern- und Gotthard-Tunnel in den Jahren 1999/2001, international zum Thema geworden und wurde von der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen und der Europäischen Kommission erörtert. Mit der neuen Tunnelrichtlinie werden die Vorschriften für die Beschilderung von Tunneln nun europaweit harmonisiert.

Wenden kostet 40 Euro

Der Bußgeldkatalog ist entsprechend ergänzt worden. Für das Fahren im Tunnel ohne Licht werden in einfachen Fällen zehn Euro, bei Gefährdung 15 Euro und bei Sachbeschädigung 35 Euro fällig. Das Wenden im Tunnel wird mit vierzig Euro geahndet. Das unberechtigte Halten in einer Nothalte- und Pannenbucht kostet 20 Euro, das unberechtigte Parken 25 Euro. (rie)