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Schutz von Wasserleitungen und Wasserzählern bei Frost

Je tiefer die Temperaturen fallen, umso eher können Wasserleitungen und Wasserzähler zufrieren und dann beim Auftauen platzen. Dagegen können Sie sich mit einigen vorbeugenden Maßnahmen schützen.

Wasserleitungsschäden können vor allem in wenig genutzten Gäste- und Arbeitszimmern, im Keller sowie in Vorrats- und Abstellräumen entstehen. Deshalb müssen ungenutzte Räume immer ausreichend beheizt werden. Sonst kann die Gebäudeversicherung die Leistungen kürzen, wenn ein Wasserleitungsrohr wegen der Kälte platzt.

Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit. Denn sie sorgt sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden dadurch nicht geschützt und brauchen mehr Wärme. Wie viel Wärme benötigt wird, ist abhängig von der Lage der Rohre und der Dämmung des Hauses. Altbauten sind meist schlechter gedämmt als Neubauten – das gilt es zu berücksich­tigen.

Darüber hinaus sollten exponierte Wasserleitungen und Zähler, die sich zum Beispiel in Hausgängen, an Außenwänden, unter Fenstern und in Garagen befinden, mit Isoliermaterial umhüllt werden. Dichten Sie außerdem Fenster und Türen im Keller ab und decken Sie Wasserzählerschächte im Freien ab. Vergessen Sie auch ihr Wochenendhaus oder den Garten nicht; Garten- und Hofleitungen sollten Sie unbedingt entleeren und abstellen.