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Wählen gehen – jede Stimme zählt!

Landtagswahl am 27. März: Mitbestimmen, wer Heidelberg in Stuttgart vertritt

Am Sonntag, 27. März 2011, wird der 15. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Nur wer wählen geht, bestimmt mit, wer das Land in den kommenden fünf Jahren repräsentiert und regiert.

Amtlicher Stimmzettel

Zum Gang an die Urnen sind in Heidelberg rund 94.000 Menschen aufgerufen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Achtung: In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren wegen der Sommerzeit eine Stunde vorgestellt.

Wer wird gewählt?

Zur Wahl stehen die Bewerberinnen und Bewerber, die für die einzelnen Wahlkreise kandidieren. Da in jedem der 70 Wahlkreise des Landes andere Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen wurden, gibt es keinen landeseinheitlichen Stimmzettel. Es gibt bei der Landtagswahl auch keine Landeslisten von Parteien. Im Wahlkreis 34 Heidelberg bewerben sich acht Kandidatinnen und Kandidaten:

  • Werner Pfisterer (CDU),
  • Dr. Anke Schuster (SPD),
  • Theresia Bauer (GRÜNE),
  • Dr. Annette Trabold (FDP),
  • Bernd Zieger (DIE LINKE),
  • Bernd Schech (REP),
  • Dr. Johannes Engesser (ödp),
  • Martin Worret (PIRATEN).

Die Wahlperiode beginnt am 1. Mai 2011 und beträgt fünf Jahre.

Wie wird gewählt?

Beim baden-württembergischen Wahlsystem hat jeder Wähler – anders als bei der Bundestagswahl – nur eine Stimme. Er wählt damit in seinem Wahlkreis einen von den Parteien nominierten Kandidaten.

Diese eine Stimme wird jedoch zweimal gewertet:

  • erstens beim Errechnen der Gesamtsitzzahl, die einer Partei zusteht (Verhältniswahl), und
  • zweitens bei der Ermittlung, welche Bewerber diese Sitze erhalten (Persönlichkeitswahl).

In jedem Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat. Die Summe der Stimmenzahlen der Bewerber einer Partei in den Wahlkreisen ergibt die Gesamtstimmenzahl der Partei im Land. Die 120 Abgeordnetensitze werden auf die Parteien im Verhältnis ihrer Gesamtstimmen im Land verteilt. Überhangmandate sind möglich.

Wie werden die Sitze verteilt?

In jedem der 70 Wahlkreise des Landes ist der Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat. Der Landtag von Baden-Württemberg hat mindestens 120 Sitze. Es müssen also noch weitere Sitze zugeteilt werden. Die Sitze werden gesondert für jede Partei auf die vier Regierungsbezirke gemäß den dort erreichten Stimmenzahlen verteilt. Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, werden nicht berücksichtigt.

Direkt- und Zweitmandate

Bei der Sitzverteilung kommen erst all jene Kandidaten einer Partei zum Zuge, die einen Wahlkreis gewonnen haben (Direktmandat). Entscheidend ist hier die relative Mehrheit.

Die übrigen Sitze, die einer Partei nach dem Verhältniswahlgrundsatz zustehen, gehen in einer zweiten Zuteilungsrunde an die Wahlkreisbewerber, die im Wahlkreis nicht die relative Mehrheit erreicht haben, aber im Verhältnis zu den übrigen Wahlkreisbewerbern ihrer Partei im betreffenden Regierungsbezirk am besten abgeschnitten haben (Zweitmandate).

Geändertes Zählverfahren

Maßgeblich für die Zuteilung der Zweitmandate in einem Regierungsbezirk war bislang die absolute Stimmenzahl, die ein Kandidat in seinem Wahlkreis erreichte und damit zum Gesamtergebnis seiner Partei beitrug. Gegenüber kleinen war es deshalb in großen Wahlkreisen mit vielen Stimberechtigten leichter, ein Zweitmandat zu erlangen.

Um die Auswirkung unterschiedlicher Wahlkreisgrößen auf die Wahlchancen zu beschränken, wurde das Landtagswahlgesetz 2009 geändert. Zum einen wurden die Wahlkreisgrößen angeglichen, zum anderen ist nun der prozentuale Stimmenanteil eines Kandidaten für die Vergabe des Zweitmandats ausschlaggebend.

Überhangmandate und Ausgleichsmandate

Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr nach dem Stimmenanteil dort zustehen, so verbleiben ihr diese als Überhangmandate. Entspricht dabei das Verhältnis der Sitzzahlen der Parteien nicht mehr dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf Regierungsbezirksebene, so werden den anderen Parteien weitere Sitze zugeteilt (Ausgleichsmandate), bis die Sitzverteilung wieder dem Stimmenanteil entspricht.

Wo und wie wird gewählt?

In Heidelberg gibt es 94 Wahllokale; der Großteil ist barrierefrei. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Die Wähler/-innen brauchen für die Wahl ihre Wahlbenachrichtigung sowie ihren Ausweis oder Pass.

Die Stadt Heidelberg bittet die Wähler/-innen darum, ihre Stimme nicht erst kurz vor 18 Uhr in den Wahllokalen abzugeben. Erfahrungsgemäß füllen sich die Wahllokale dann noch sehr, was zu teils langen Wartezeiten führt.

Briefwahl

Nach der Zahl der Briefwahlanträge zu urteilen, dürfte die Beteiligung an der Landtagswahl 2011 recht hoch ausfallen: Am 21. März waren es bereits 12.617 Briefwahlanträge – im Jahr 2006 waren insgesamt 10.374 Wahlscheine ausgegeben worden, 2001 waren es insgesamt 10.668 Wahlscheine. Achtung: Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle (Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.

Wahlbenachrichtigung

Wer noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle melden. Herzlich eingeladen ...... sind am Sonntag, 27. März 2011, alle Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Wahlpräsentation im Heidelberger Rathaus. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Heidelberg informiert von 18 Uhr bis zum Auszählungsende im Neuen Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 10, über den aktuellen Stand der Stimmauszählung der Landtagswahl im Wahlkreis 34 Heidelberg. Im Saal kann die Wahlentwicklung über Datenmonitore und Großbildschirme live verfolgt werden.

Das vorläufige Endergebnis der Landtagswahl wird voraussichtlich gegen 19 Uhr vorliegen; Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner wird es verkünden. Über den aktuellen Stand der Stimmauszählung der Landtagswahl kann man sich am 27. März nicht nur im Rathaus, sondern auch im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen informieren.

Noch Fragen?

Infos gibt es bei der Wahldienststelle im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, und 58-13542, per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de und unter unter www.heidelberg.de/wahlen.