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Wahlbenachrichtigungskarten ...

... zum Bürgerentscheid Stadthallenerweiterung

Beim Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis werden jedoch der vertraute Begriff Wahl beziehungsweise davon abgeleitete Begriffe verwendet.

Allen Wahlberechtigten, die für den Bürgerentscheid am 25. Juli 2010 in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird bis spätestens Sonntag, 4. Juli 2010, eine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Das Bürgeramt bittet darum, bis 4. Juli von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungskarten abzusehen. Wer nach diesem Termin noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich bis spätestens 8. Juli bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte unter den Telefonnummern 06221 58-42220 und -13540 melden. Wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, kann daraufhin innerhalb der Einsichtsfrist (5. bis 9. Juli 2010) bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Zimmer 21, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, (Öffnungszeiten: Montag, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 17.30 Uhr) schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.