Stadt & Leute

Verkaufsverbot

Kein Alkohol mehr in Ladengeschäften nach 22 Uhr

Ab Montag, 1. März 2010, dürfen in Ladengeschäften in Baden-Württemberg zwischen 22 und 5 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden.

Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist auf die entsprechende Neuregelung des Gesetzes über die Ladenöffnung hin, die der baden-württembergische Landtag im November 2009 beschlossen hat. Das Verkaufsverbot betrifft neben Ladengeschäften aller Art auch Tankstellen, Verkaufsstellen in Bahnhöfen, Kioske, Basare und sonstige Verkaufsstände und -buden. Die Stadtverwaltung Heidelberg verspricht sich von der Neuregelung einen spürbaren Rückgang nächtlicher Störungen, insbesondere in der Heidelberger Altstadt.

„Bei Kontrollen haben wir in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass nächtliche Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum häufig von alkoholisierten Menschen begangen werden, die den Alkohol zuvor in einem der Betriebe erworben haben, für die ab 1. März ein Alkoholverkaufsverbot gilt“, so Bürgeramtsleiter Bernd Köster. Die Einhaltung der neuen Regelung werde gezielt kontrolliert. Bei Verstößen wird die Stadt Heidelberg Bußgeldverfahren einleiten.  (cca)