Umwelt

Am 1. März beginnt die Vegetationszeit

Wenn die Temperaturen ansteigen, erwacht die Natur zu neuem Leben. Zum Schutz von Gehölzen und Pflanzen hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz Regelungen erlassen, die von jedem zu beachten sind. Demnach ist es unter anderem in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Das Verbot dient dem Schutz aller Arten, die auf die Gehölze angewiesen sind.

Mehr zu den Bestimmungen unter den Bekanntmachungen auf Seite 8 im Stadtblatt.pdf und unter www.heidelberg.de. Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, das ab 1. März 2010 in neu gefasster Form gilt, sind ab diesem Zeitpunkt unter www.gesetze-im-internet.de nachzulesen. Die Baumschutzsatzung ist unter www.heidelberg.de, unter der Rubrik Rathaus, Ortsrecht, Nr. 3.16, zu finden.