Stadt & Leute

Wer schippt Schnee?

Auf den Gehwegen die Anlieger, für Straßen, Brücken und Plätze ist die Stadt verantwortlich

Jetzt kann es wieder glatt werden. Damit alle unbeschadet durch den Winter kommen, sorgt die Stadtreinigung grundsätzlich für den Winterdienst auf den Straßen, Plätzen, Brücken und den Radwegen. Für die Gehwege sind die Anlieger zuständig.

Bild der Hauptstraße
Auch in der Hauptstraße müssen Anlieger bis zu einer Breite von 1,50 Meter Schnee räumen oder streuen. Für den breiten Streifen in der Straßenmitte ist die Stadt zuständig. Archivfoto: Rothe

Bei Schnee und Eis heißt es früh aufstehen. Anlieger müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut haben. Wenn danach Schnee fällt oder es eisglatt wird, ist unverzüglich, bei Bedarf auch mehrmals, zu räumen oder zu streuen. Diese Pflicht endet abends um 21 Uhr.

Der Gehweg muss auf mindestens 1,50 Meter Breite von Schnee und Eis frei geräumt werden. Dabei darf der Schnee nicht einfach in die Straßenrinne geschippt werden. Er sollte an den Rand des Gehweges oder, wenn der Platz nicht ausreicht, an den Straßenrand geschoben werden. Fehlen Gehwege, ist die Straße auf einer Breite von 1,50 Meter vom Schnee frei zu räumen oder bei Glätte zu bestreuen.

Sind mehrere Straßenanlieger (zum Beispiel Grundstücke mit einem Hinterhaus) für dieselbe Fläche verpflichtet, so sind sie gemeinsam für die Gehwege verantwortlich. Der Umwelt zuliebe darf zum Streuen nur „abstumpfendes“ Material wie Sand oder Splitt verwendet werden. Auftauende Mittel sind nicht gestattet. Nur in Hanglagen darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand gestreut werden, mit maximal einem Drittel Salzanteil. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, muss unbedingt auch auf ein solches Gemisch verzichtet werden.

Zuständigkeit der Stadt

Wenn Väterchen Frost zuschlägt, steht das städtische Winterdienstteam bereits gut gerüstet in den Startlöchern. Vorrangig werden Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, die Zufahrten zu Krankenhäusern und Schulen sowie zu Gewerbegebieten geräumt und gestreut. Ebenso die wichtigsten Radwege. Danach werden wichtige Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen geräumt. Für alle anderen Wohnstraßen besteht für die Stadt zwar keine Räum- und Streupflicht. Trotzdem werden diese auch nach und nach vom Schnee befreit.

Insgesamt 14 Fahrzeuge sind mit Schneepflug und Streugeräten schon ausgerüstet oder können schnell umgerüstet werden. Für die Radwege stehen elf Kleinstreuer bereit. 600 Tonnen Streusalz, 25 Tonnen Splitt, 5 Tonnen Sand und 18.000 Liter Calciumchloridlauge helfen, den Winter auf den Straßen schadlos zu überstehen. An besonders kritischen Stellen sind die Streugutkisten zur Selbsthilfe wieder gefüllt. Diese Streu darf für Gehwege und Straßen benutzt werden.

Cirka 500 Kilometer müssen die rund 130 Mitarbeiter/innen insgesamt räumen und streuen. Ihr Einsatz beginnt um 4 Uhr morgens und dauert regulär bis 21 Uhr. Bis 1 Uhr steht der Notdienst bereit.

Um die Umwelt zu schonen, wird der Schnee vorrangig geräumt und möglichst wenig Salz gestreut. Nur an besonders gefährlichen Stellen, wie an Straßenkreuzungen, und bei Glatteis wird auf Salz zurückgegriffen. Dann wird es vorher mit flüssiger Calciumchloridlauge angefeuchtet. So können die Salzkörner nicht verweht werden. Zudem ist die Schmelzwirkung des Feuchtsalzes deutlich besser als die von Trockensalz.

Auch wenn man bestens auf den Winter vorbereitet ist: Die Stadt empfiehlt, bei Schnee und Glätte das Auto stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.