Aktuelles
Leitlinien Bürgerbeteiligung: 140 Anregungen
Kommentare der Bürgerinnen und Bürger wurden in den Entwurf der Leitlinien eingearbeitet
140 Anregungen haben Bürgerinnen und Bürger zu dem Entwurf der Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung abgegeben.
In den vergangenen Monaten war die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Bürgerbeteiligung gefragt. Nachdem der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung einen Entwurf für Leitlinien erarbeitet hatte, konnte dieser von Bürgern, der Politik und der Verwaltung kommentiert werden.
Rund 140 Anregungen sind bis Ende Mai eingegangen, die der Arbeitskreis am 12. Juni 2012 diskutiert und in die Leitlinien eingearbeitet hat. Prof. Helmut Klages, der den Arbeitskreis gemeinsam mit Dr. Angelika Vetter und Frank Ulmer geleitet hat, zeigte sich beeindruckt: „Nicht nur die Anzahl, sondern vor allem die Qualität der Rückmeldungen ist beeindruckend. Das zeigt, wie intensiv sich alle Beteiligten mit den Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung auseinandergesetzt haben.“
Die Leitlinien wurden in einigen wichtigen Punkten ergänzt und in weiten Teilen auch verständlicher formuliert. Der Arbeitskreis verabschiedete die Leitlinien einstimmig bei einer Enthaltung.
Wichtige Ergänzungen, die der Arbeitskreis aufgrund der Rückmeldungen vorgenommen hat, sind beispielsweise, dass bei der Sammlung von Unterschriften zur Anregung von Bürgerbeteiligung alle Einwohner Heidelbergs unabhängig von ihrer jeweiligen Nationalität unterschriftsberechtigt sind. In Bezug auf vorhabenbezogene Bebauungspläne, also die Schaffung von Baurecht für ein einzelnes Bauprojekt, soll in Zukunft schon vor dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats Bürgerbeteiligung stattfinden. So soll erreicht werden, dass die Planungen noch nicht zu weit fortgeschritten sind, um Anregungen noch berücksichtigen zu können.
Kontrovers diskutiert wurde über die Rolle der Stadtteilvereine. Letztlich verständigte sich der Arbeitskreis mehrheitlich auf den Vorschlag, dass gemeinnützige Vereine, die seit mindestens fünf Jahren im Vereinsregister eingetragen und nach ihrer Satzung verpflicht sind, sich für die öffentlichen Belange ihres Stadtteils einzusetzen, durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung beim Gemeinderat Bürgerbeteiligung an einem Vorhaben im jeweiligen Stadtteil anregen können.
Bürgerbeteiligung
Weitere Informationen gibt es unter www.heidelberg.de/buergerbeteiligung. Dort sind auch die ergänzten Leitlinien zu finden sein, die am 25. Juli 2012 im Gemeinderat verabschiedet werden sollen. (ds)